Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ stellt einen zentralen Bestandteil des Strafverfahrensrecht dar. Denn ein Angeklagter darf schweigen.
Schlagwort: BtMG
Beiträge zum BtMG + zu Drogendelikten
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Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ stellt einen zentralen Bestandteil des Strafverfahrensrecht dar. Denn ein Angeklagter darf schweigen.