Hilfe bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
Wir helfen auch Ihnen gern bei der Abwicklung der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich des Verkehrsunfallrechts.
14 Jahre Erfahrung
Effektive Beratung und Vertretung nach einem Unfallgeschehen
bundesweit
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bundesweit
digital
Dokumentenanalyse u.a Legal Tech-Anwendungen zu Ihrem Vorteil
Wie verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig?
Auch wenn der Schreck zunächst groß ist, sollten Sie im Fall eines Verkehrsunfalls (VKU) einige Verhaltensvorschläge beachten. Denn Ihr Verhalten in den ersten Minuten am Unfallort entscheidet möglicherweise darüber, ob und wie weit Sie später Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Verhalten am Unfallort
Im Bereich Formulare finden Sie u.a. einen Unfallbericht und ein Merkblatt zu Verkehrsunfällen. Das Merkblatt fasst die u.a. Hinweise zusammen.
Wir empfehlen Ihnen, beide Dokumente in Ihrem Fahrzeug mitzuführen.
Denn erfahrungsgemäß erleiden Unfallbeteiligte zunächst einen Schock. Aber nach dem ersten Schreck helfen Ihnen diese Dokumente, die erforderlichen Handlungen nach einem Unfall vorzunehmen.
Als erstes gilt: Ruhe bewahren!
- Sofort (Verkehrssituation beachten) anhalten – auch bei sog. Bagatell-Unfällen,
- Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warndreieck),
- Wenn nötig: Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen (Tel. 112),
- Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln fotografieren (z.B. Handy),
- oder: Unfall-Skizze anfertigen.
- Je nach Situation: Unfallstelle räumen,
- Unfallzeugen suchen; Name, Anschrift, Telefonnummer notieren.
- Schnellstmöglich Polizei anrufen und Unfalldetails mitteilen.
- Unfallbericht ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen,
- oder: Namen des Fahrers (Führerschein), des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren.
- Fahrzeugschein und Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen.
- Geben Sie nicht voreilig ein Schuldanerkenntnis ab:
Denn zu diesem Zeitpunkt kennen Sie meist noch nicht alle für den Unfall relevanten Umstände.
- Im Zweifel brauchen Sie der Polizei gegenüber nur Ihre Personalien anzugeben.
- Notieren Sie Namen und Dienststelle des aufnehmenden Beamten.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei:
Weisen Sie ggf. auf Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte hin.
- Lassen Sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten!
- Melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben Fragen zur Schadensabwicklung? Die eigene oder gegnerische Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht in vollem Umfang ausgleichen? Oder Sie wissen nicht, welche Ansprüche Sie geltend machen können?
Sie wünschen:
- Fachkompetenz
- langjährige Erfahrungen
- regelmäßige Informationen zu Ihrem Fall
- persönliche und individuelle Beratung
- kurzfristige Terminvereinbarung
- Kostentransparenz
Und Sie möchten sich durch einen Anwalt für Verkehrsunfallrecht beraten oder vertreten lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Oder Sie nutzen die Online-Unfallmeldung. Dort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit für eine unkomplizierte Datenübertragung zur Unfallabwicklung.
Schadensregulierung nach einem VKU
Auch wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers etwas anderes sagt:
Sie können in den meisten Fällen einen eigenen Gutachter beauftragen.
Und das sollten Sie auch tun. Sie haben außerdem das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die Tricks der Versicherungen.
Behalten Sie die Kontrolle über die Abwicklung des Unfallschadens!
Und überlassen Sie die Schadensabwicklung nicht allein der gegnerischen Unfallversicherung. Denn wenn Sie unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, können Sie neben den Reparaturkosten oder der Erstattung des Neuwagenpreises evtl. weitere Ansprüche (§ 249 BGB) geltend machen.
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Wurden Sie durch einen Unfall geschädigt, haben Sie – je nach Sachverhalt – verschiedene Ansprüche. Auf die Wichtigsten gehen wir hier näher ein.
Unfall mit Sachschaden
Ist an Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Bekleidung (z.B. bei Motorradfahrern) ein Sachschaden entstanden, haben Sie u.a. folgende Ansprüche:
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs oder Ihrer Bekleidung aufwenden müssen. Sie haben bei Beschädigung Ihrer Motorradbekleidung, einem Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden Ihres Fahrzeugs Anspruch auf Ersatz dieser Schadensposition.
Dieser Wert dient – bei Fahrzeugen – auch zur Feststellung, ob ein Totalschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ist das nicht der Fall, können Sie Entschädigung für die Reparaturkosten verlangen.
Ersatz für Wertminderung
Der Eigentümer bzw. Halter hat nach einem (unverschuldeten) Unfall einen Anspruch auf vollständige Instandsetzung seines Fahrzeugs. Allerdings handelt es sich nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug. Und bei einem evtl. späteren Verkauf ist der Kaufpreis, der erzielt werden kann, geringer, als bei einem unfallfreien Fahrzeug.
Diese Wertminderung ist ein Schaden, den der Halter/Eigentümer gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen kann.
Entschädigung für Nutzungsausfall
Diese Entschädigung erhalten Sie, weil Sie während der Dauer der Reparatur Ihr Kfz. nicht nutzen können. Das gilt auch für einen Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden für den Zeitraum bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs.
Sie haben jedoch eine Schadenminderungspflicht. D.h: Sie müssen sich um eine zeitnahe Begutachtung und Reparatur kümmern, bzw. ein Ersatzfahrzeug bei einem Totalschaden schnell anschaffen. Dauert die Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs länger, als im Gutachten angegeben, muss das konkret begründet werden.
Bei einer fiktiven Abrechnung (Fahrzeug wird nicht repariert) erhalten Sie diese Entschädigung nicht.
Mietwagen
Nehmen Sie die Nutzungsausfallentschädigung nicht in Anspruch und benötigen einen Mietwagen, können Sie diese Kosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch hier haben Sie eine Schadenminderungspflicht (siehe Nutzungsausfall) Der Ersatzwagen muss dem Modell des Unfallwagens vergleichbar sein. Anspruch auf ein Luxusauto besteht nicht.
(Nicht nur) diese Position bzw. deren Höhe führt regelmäßig zum Streit mit gegnerischen Versicherungen.
Diese Ansprüche bestehen grundsätzlich auch, wenn Sie eine Mitschuld an dem Unfall tragen. In diesen Fällen erfolgt die Entschädigung anhand einer Haftungsquote
Unfall mit Personenschaden
Bei einem Personenschaden stehen Ihnen – neben den o.a. Ansprüchen – weitere Ansprüche zu. Diese betreffen u.a.
Schmerzensgeld
Bei einem Unfall mit Personenschaden haben Sie u.a. Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld. Es handelt sich dabei um einen Ausgleich für immaterielle Schäden, die Sie erlitten haben.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig vom Schweregrad und der Dauer der Verletzung, den daraus resultierenden Beeinträchtigungen und dem Grad des Verschuldens des Unfallverursachers. Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei verschiedenen Verletzungen gibt es jeweils eine umfangreiche Rechtsprechung.
Ein Beispiel für Schmerzensgeld bei einem Schleudertrauma finden Sie unter HWS: Ein Beispiel. In diesem Beitrag haben wir auch zu Unfällen mit schweren und schwersten Personenschäden Stellung genommen. Das Schmerzensgeld bei diesen weiteren Beispielen lag im unteren bzw. hohen fünfstelligen Bereich.
Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie durch einen unfallbedingten körperlichen Schaden Ihre üblichen Tätigkeiten der Haushaltsführung (Putzen, Gartenarbeit etc.) nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen können, haben Sie Anspruch auf Ersatz dieses Schadens.
Dieser Anspruch besteht nicht nur für den Fall, dass Sie die Tätigkeiten entgeltlich durch Dritte ausführen lassen. Denn auch wenn Familienmitglieder oder Freunde Ihnen unentgeltlich im Haushalt helfen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des fiktiver Haushaltsführungsschadens.
Der fiktive Haushaltsführungsschaden kann durch das Gericht – im Fall eines Gerichtsverfahrens – geschätzt werden. Da es für die Berechnung verschiedene Methoden und Tabellen gibt, kann er aber auch bereits außergerichtlich beziffert und geltend gemacht werden.
Verdienstausfall
Selbstverständlich haben Sie auch Anspruch auf den Verdienstausfall, wenn Sie wegen einer unfallbedingten Verletzung Ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, den Einkommensverlust auszugleichen.
Die Berechnung des Verdienstausfalls ist bei einem Arbeitnehmer vergleichsweise einfach, obwohl Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung von Lohn oder Gehalt bzw. der Krankengeldzahlung bestehen können.
Bei einem Selbständigen ist die Berechnung des Verdienstausfalls (= entgangener Gewinn) wesentlich komplizierter und führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Beispiele zur Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (Schleudertrauma, schwere und schwerste Personenschäden) finden Sie unter Unfall mit Personenschaden.
Auch wenn Sie bei einem Personenschaden eine Mitschuld an dem Unfall tragen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings erfolgt die Entschädigung in diesen Fällen anhand einer Haftungsquote.
Mitverschulden
Auch wenn Sie eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall tragen, ist es wichtig, dass Sie die Kontrolle über die Schadensabwicklung nicht allein der gegnerischen Versicherung überlassen. Beispiele für die Frage, ob ein Mitverschulden vorliegt – und wie die Haftungsquote dann beurteilt wird – finden Sie unter:
- Mitverschulden Radfahrer bei Fahrt ohne Helm
- Kein Sicherheitsgurt – Mitverschulden?
- Mithaftung bei Öffnen der Fahrertür
Warum einen Anwalt beauftragen?
Schadensersatz für Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten werden, fällt im Gegensatz zu Geschädigten, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen, oft deutlich höher aus.
Denn die gegnerischen Haftpflichtversicherungen nutzen nicht nur einen Trick, sondern mehrere Tricks, um die Ansprüche eines Unfallopfers nicht vollständig zu erfüllen. Und wir kennen diese Methoden und wissen, wie wir darauf reagieren müssen.
Daher ist es wichtig, dass die Tätigkeit eines Anwalts direkt nach einem Verkehrsunfall beginnt.
Denn er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, weil jedes Wort Ihrer Aussage (gegenüber der Polizei oder der gegnerischen Versicherung) später von Bedeutung sein kann.
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken oder ein fehlerhaftes Schuldeingeständnis abzugeben, können Sie direkt auf Ihren Anwalt verweisen.
Denn ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilt kompetent alle Fragen der Haftung. Und er schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung oder der gegnerischen Versicherung durchsetzen können.
Auch bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug können Sie einen Anwalt in Deutschland beauftragen.
Wer bezahlt den Anwalt?
Wenn Sie unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, bezahlt die gegnerische Versicherung den Rechtsanwalt Ihrer Wahl!
Liegt ein Mitverschulden vor, gibt es auch für diese Position meistens eine Haftungsquote. Bei einem Unfall in Deutschland, an dem ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, gibt es normalerweise eine Versicherung in der BRD, die zuständig ist.
Sichere Kommunikationsmittel
Für einen sicheren Informationsaustausch bieten wir Ihnen sowohl die Kommunikation per verschlüsselter E-Mail mit PGP an, als auch den Upload/Download von Dateien über eine Cloud (in einem deutschen Rechenzentrum), zu der nur unsere Kanzlei Zugang hat.
Sie haben weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich gilt für Ihre Anfrage die anwaltliche Schweigepflicht und Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Wir beraten und unterstützen Sie im Verkehrsrecht nicht nur in Landsberg am Lech und Umgebung.
Denn nach unserer Erfahrung spielen aufgrund der modernen Kommunikationsmittel Entfernungen zwischen den Mandanten, Versicherungen, Gerichten und uns keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Daher beraten und vertreten wir Sie auch gern bundesweit.