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Wettbewerbsrecht

Dartscheibe mit Pfeil in der Mitte

Anwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst einerseits das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen („klassisches“ Wettbewerbsrecht, Lauterkeitsrecht, UWG) und daneben das Kartellrecht.

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Ein Beispiel, das den Unterschied zwischen dem „klassischen“ Wettbewerbsrecht und dem Kartellrecht verdeutlicht: Das Kartellrecht soll (vereinfacht ausgedrückt) verhindern, dass Konzerne sich absprechen und so die Marktpreise nach ihrem Willen bestimmen.

Dagegen soll das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn dafür sorgen, dass die Mitbewerber die Regeln im „Kampf“ untereinander einhalten. Beispielsweise ist es Ihnen nicht erlaubt

  • den Verbraucher durch Falschangaben zum Herkunftsland der Waren zu täuschen oder
  • die Produkte oder Dienstleistungen des Mitbewerbers durch Falschangaben herabzuwürdigen.

Typische Probleme im Wettbewerbsrecht

Die rechtlichen Bestimmungen, die Händler beachten müssen, sind umfangreich. Das betrifft nicht nur Online-Händler, sondern auch regionale Firmen oder Einzelunternehmen ohne Website, wobei letztere mittlerweile eine (seltene) Ausnahme sind.

Werbemaßnahmen

Häufig führen Werbemaßnahmen oder einzelne Formulierung bei der Produktwerbung zu wettbewerbsrechtlichen Problemen (und kostenintensiven Abmahnungen).

Werbung soll Aufmerksamkeit erregen, innovativ sein und zum Kauf oder einem bestimmten Verhalten anregen.

Aber zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sind rechtliche Einschränkungen vorgesehen. Denn diese dienen einerseits dazu, bestimmte Personengruppen (z.B. Minderjährige oder Verbraucher generell) zu schützen. Und andererseits dienen sie dem Schutz der Mitbewerber.

Daher ist es Aufgabe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Verhalten der Marktteilnehmer (insbesondere Verbraucher und Mitbewerber) im freien Wettbewerb zu regeln.

Aus diesem Grund müssen Händler, Shop-Betreiber, Dienstleister und andere Gewerbetreibende, die unzulässige Werbemaßnahmen verwenden oder andere gesetzliche Vorgaben nicht beachten, mit einer Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsvereine oder Mitbewerber rechnen.

Einzelunternehmen und kleine regionale Firmen

Oft haben diese Unternehmen zumindest eine Präsenz bei eBay, Facebook oder Instagram etc.. Aber für diese Seiten gelten im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen, wie für eine eigene Firmen-Website.

Das gilt auch für andere Webseiten, die lediglich informativen Charakter haben. Auch wenn über diese Seiten keine Verkäufe erfolgen, müssen einige Gesetzesnormen beachtet werden. Das betrifft nicht nur ein rechtskonformes Impressum oder die Datenschutzerklärung. Denn auch bestimmte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern müssen eingehalten werden.

Außerdem erhalten auch viele private Händler, die Artikel über eBay anbieten Abmahnungen, weil Ihnen vorgeworfen wird, gewerblich tätig zu sein.

Mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen und Online-Händler haben – im Gegensatz zu größeren Unternehmen – meistens keine eigene Rechtsabteilung. Daher unterscheiden sich die wettbewerbsrechtlichen Probleme, mit denen sie konfrontiert werden, im Wesentlichen kaum von denen der Einzelunternehmen, die ihre Waren nicht direkt über das Internet verkaufen.

Allerdings sind die rechtlichen Anforderungen noch umfangreicher und auch die potentiellen Fehlerquellen größer.

Neben einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum (bzw. der Datenschutzerklärung oder der Informationspflichten) führen u.a. folgende Verstöße zu Abmahnungen:

Unlizenzierte Bilder

Problematisch ist oft auch die Verwendung von Produkt- oder anderen Bildern auf Webseiten oder Social-Media-Präsenzen. Insbesondere – aber nicht nur – bei der Verwendung von Bildern oder Grafiken, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, werden viele Fehler gemacht (Abmahnung RA Dr. jur. Müsse für Sven Teschke). Die Folge sind kostenintensive Abmahnungen.

Zwar gehören diese Sachverhalte zum Urheberrecht. Aber da auch hier die Gefahr von Abmahnungen besonders hoch ist und ein Zusammenhang zur gewerblichen Tätigkeit besteht, sollten Unternehmer auch diesen Aspekt beachten.

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn Sie

  • Probleme mit einem Mitbewerber haben, der sich wettbewerbswidrig verhält,
  • Ihre Website oder eine geplante Werbemaßnahme rechtlich überprüfen lassen wollen,
  • eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben oder
  • bei sonstigen wettbewerbsrechtlichen Problemen

Und wir beraten sowohl Händler, Dienstleister und Einzelunternehmer, die ihre Leistungen und Produkte über traditionelle Vertriebsstrukturen vertreiben, als auch Shop-Betreiber und Online-Händler, die ihre Waren über Internet-Handelsplattformen, wie z.B. Amazon oder eBay, anbieten u.a. zu folgenden Themen:

Überprüfung und Gestaltung

  • von Datenschutzerklärungen
  • der Angaben nach der DL-InfoV
  • von Webseiten (Websitecheck)

Wir vertreten Sie auch außergerichtlich und gerichtlich bei:

Das betrifft sowohl die Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen, als auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei wettbewerbswidrigem Verhalten von Mitbewerbern bzw. die Verteidigung gegen derartige Ansprüche.

Wenn Sie Hilfe bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung berechtigter bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche im Wettbewerbsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder Sie möchten Ihren Internet-Shop bzw. Ihre Website überprüfen lassen, um Abmahnungen zu vermeiden? Oder Sie benötigen bei einem anderen Problem Hilfe und Unterstützung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht?

Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren

E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513

Wir sind im Wettbewerbsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, im Internetrecht, und dem Teilgebiet des Online-Handels als regionaler Ansprechpartner in Landsberg am Lech und Umgebung, aber auch überregional für Sie tätig.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.