Erstellung und Überprüfung von AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie werden einseitig in den Vertrag eingebracht und somit nicht individuell verhandelt. Daher werden Sie verwendet, um spätere Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsrechts und des Gesellschaftsrechts. Vorsicht ist im Arbeitsrecht geboten. Denn wenn Sie für einen Arbeitsvertrag regelmäßig das gleiche Muster verwenden, können die so geschlossenen Arbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
Für Online-Händler, Gewerbetreibende und jede Art von Unternehmen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eine wesentliche Grundlage der Vertragsgestaltung. Aber teilweise sind sich die Unternehmer nicht immer der damit verbundenen Risiken bewusst.
Der Gestaltung von AGB-Klauseln sind insbesondere bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Die Bestimmungen in §§ 305 ff. BGB müssen berücksichtigt werden.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ganz so strengen Regelungen. Verstöße gegen AGB-Bestimmungen können jedoch erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Klauseln
Da die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einzelner Klauseln sehr umfangreich und nicht übersichtlich ist, können wir Ihnen nicht empfehlen, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB ungeprüft zu verwenden.
AGB-Klauseln müssen unter Berücksichtigung des Einzelfalls formuliert werden. Denn der zulässige Wortlaut der Regelungen ist möglicherweise für einzelne Branchen unterschiedlich.
Bei Verwendung unzulässiger Klauseln, besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Wettbewerbsvereine.
Dadurch entstehen Anwalts- und möglicherweise auch Gerichtsgebühren, die meist kostenintensiver sind, als die Anfertigung neuer AGB.
Bei einem Konflikt mit dem Kunden oder der Verwendung einander widersprechender AGB stellt sich oft erst im gerichtlichen Verfahren heraus, welche Bestimmungen gegen Gesetze oder höchstrichterliche Rechtsprechung verstoßen. Das kann zu nicht kalkulierbaren Forderungen führen.
Darüber hinaus sollten – je nach Branche – Klauseln in den AGB enthalten sein, die Regelungen zur “Höhere Gewalt” enthalten.
Sie sind sich hinsichtlich der Zulässigkeit von AGB-Klauseln oder anderer Vertragsbestimmungen nicht sicher oder verwenden alte bzw. selbst gefertigte AGB und möchten diese überprüfen lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir beraten und unterstützen Sie als regionaler Ansprechpartner in Landsberg am Lech und Umgebung, aber auch bundesweit.
Selbstverständlich erstellen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Geschäftsbetriebs zugeschnitten sind.
Unsere Leistungen im AGB-Recht
- Erstellung individueller AGB für Ihr Unternehmen
- Prüfung der von Ihnen gegenwärtig verwendeten AGB
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Prüfung und Erstellung von AGB für Online-Shops
- Beratung zur wirksamen Einbeziehung der AGB
Kosten der AGB-Erstellung
AGB sollten immer auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein und sie müssen daher – je nach Art des Unternehmens und der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen – unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Beispielsweise sind bei dem Verkauf von Kleidung andere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, als bei einem Angebot zur Lieferung von Solaranlagen. Und auch der Verkauf von Elektronik-Artikeln unterscheidet sich – nicht nur in rechtlicher Hinsicht – von Angeboten zur Software-Erstellung oder dem Software-Vertrieb.
Einen pauschalen Festpreis für die AGB-Erstellung oder -Überprüfung können wir Ihnen daher nicht nennen. Für ein Angebot werden wir Sie bitten, uns den Link zu Ihrer Website mitzuteilen. Die Überprüfung vorhandener AGB ist in der Regel nicht unter € 350,– € zzgl. MwSt. möglich. Wurden die AGB ungeprüft von einem Mitbewerber übernommen, ist es evtl. erforderlich, die AGB neu zu erstellen.
Die Neu-Erstellung individueller Geschäftsbedingungen sowie die Beratung zur wirksamen Einbindung ist normalerweise kaum für ein Honorar unter € 650,– € zzgl. MwSt. möglich.
Oft werden auch neben der Erstellung von Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensgründung oder dem Relaunch einer Website – weitere Verträge benötigt oder die komplette Website soll einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Für diesen Fall bieten wir Ihnen ein – auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes – Komplettpaket an, dessen Gesamthonorar unter den Gesamtkosten für die einzelnen Teil-Leistungen liegt.