Anwalt für Verkehrsstrafrecht
Der Bereich der Verkehrsdelikte ist nicht nur umfangreich, sondern er bietet einem Anwalt für Verkehrsstrafrecht auch viele Verteidigungsansätze.
Was ist das Besondere am Verkehrsstrafrecht?
Diese Frage lässt sich scheinbar leicht beantworten. Denn auch für Straftaten im Straßenverkehr gelten die generellen Hinweise für die Strafverteidigung.
Und doch gibt es auch Besonderheiten: Beispielsweise werden Sie möglicherweise, auch wenn Sie unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert, was trotz Einstellung des Verfahrens evtl. nicht folgenlos bleibt.
Teilweise gibt es auch Probleme bei der Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.
Aber auch eine weitere Besonderheit unterscheidet das Verkehrsstrafrecht teilweise von anderen Straftaten: Bei einigen Delikten mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit oder das Leben handelt es sich (meistens) um Fahrlässigkeitsdelikte.
Abgrenzung Verkehrsstrafrecht – Ordnungswidrigkeit
Das Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht (siehe „Bußgeldbescheid„) befasst sich mit den „leichten“ Verstößen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Dazu gehören z.B. Abstandsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße etc. Dabei handelt es sich um geringfügige Gesetzesübertretungen, die nur mit einer Geldbuße (evtl. zusätzlich Fahrverbot) geahndet werden.
Dagegen bezieht sich das Verkehrsstrafrecht auf Delikte, deren Auswirkungen erheblich sein können und die mit Strafen bedroht sind. (Auch wenn Sie es möglicherweise anders wahrnehmen: Eine Geldbuße, die für eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit verhängt wird, ist im rechtlichen Sinn keine Strafe, sondern hat lediglich ermahnenden Charakter).
Verkehrsstraftaten sind Delikte, die wichtige gesellschaftliche Werte erheblich gefährden. Dazu gehört zunächst die Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB). Aber auch die Beeinträchtigung von Vermögenswerten stellt eine Straftat dar (z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB).
Ein (einfaches) Beispiel zur Abgrenzung zwischen Verkehrs-Ordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat: Geringfügige Geschwindigkeitsverstöße ohne Folgen sind eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Aber illegale Autorennen sind eine Straftat (§ 315d StGB).
Verkehrsstraftaten – Delikte:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Drogenfahrt
- Trunkenheitsfahrt
- Beleidigung im Straßenverkehr
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
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Auch im Verkehrsstrafrecht gelten kurze Fristen. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben und dagegen Einspruch einlegen wollen, muss dieser dem Gericht innerhalb von zwei Wochen zugegangen sein.
Strafen im Verkehrsstrafrecht
Der Strafrahmen im Verkehrsstrafrecht ist selbstverständlich abhängig von dem jeweiligen Tatvorwurf. Aber Sie sollten die möglichen Strafen nicht unterschätzen. Denn neben Geldstrafen sind auch hohe Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich (§ 315 StGB – Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr).
Und auch eine Trunkenheitsfahrt oder das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Nichtbeachten der Vorfahrt kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden (§ 315c StGB).
Aber die obigen Angaben sind jeweils die Höchststrafen. Wenn der Strafrahmen – wie beispielsweise bei § 315c StGB – bei einer Geldstrafe beginnt und bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren endet, dann liegt genau hier das Verteidigungspotential.
Zwar hat die Staatsanwaltschaft nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln (§ 160 StPO). Jedoch sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass dies auch der Fall sein wird. Denn wäre es so, gäbe es keine Strafverteidiger mehr.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage vom Gericht erhalten? Und Sie benötigen einen Strafverteidiger?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir verteidigen Sie bei allen Delikten im Verkehrsstrafrecht vor den regionalen Gerichten, nehmen Ihre Verteidigung aber auch gern bundesweit wahr.
Warum einen Anwalt im Verkehrsstrafrecht beauftragen?
Die Antwort ist einfach. Denn die Gründe sind (zunächst) die Gleichen, wie im allgemeinen Strafrecht.
Aber es gibt verschiedene Besonderheiten bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (und dem Verkehrsrecht). Einerseits sind eine erhebliche Anzahl der Verkehrsstraftaten Fahrlässigkeitsdelikte. Und selbst wenn diese teilweise durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden, liegt darin eine erhebliche Gefahr:
Führt ein Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet – egal, ob Sie Unfallverursacher sind oder als Fahrer unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt waren.
Wenn Letzteres der Fall ist, wird das Ermittlungsverfahren zwar eingestellt. Aber die Polizei löscht diesen Eintrag in der Datenbank nicht!
Wenn Sie Pendler sind, oder aus sonstigen Gründen häufig längere Strecken mit dem PKW fahren und trotz eigener Umsicht mehrfach unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, führt das zu folgendem Problem: In der Datenbank der Polizei sind mehrere Einträge wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung enthalten.
Erfahrungsgemäß führt eine simple Verkehrskontrolle dann dazu, dass Sie das Wort „simpel“ streichen und sich der ungeteilten Aufmerksamkeit der Polizeibeamten (ggf. inklusive weiterer Maßnahmen) sicher sein können.
Entzug der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB bzw. § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Meistens droht sie, wenn Alkohol oder Drogen beim Fahrer eines Kfz. im Spiel sind.
Aber die Rechtsprechung in diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren geändert. Denn auch der nicht mehr ganz nüchterne Radfahrer kann schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten.
Der größte Fehler, den Sie in diesem Zusammenhang begehen können: Abwarten, was das Gericht oder die Führerscheinbehörde entscheiden. Denn so verlieren Sie wertvolle Zeit.
Bei einem Führerscheinentzug im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder Drogen wird vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) meist ein Abstinenznachweis gefordert.
Wenn Sie die erforderlichen Nachweise erst nach einer Entscheidung des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde einholen, verzögert das die Neuerteilung der Fahrerlaubnis unnötig.
Strafzumessung
Die Frage der Strafzumessung bei Verkehrsdelikten betrifft zunächst häufig die Höhe einer Geldstrafe. Hier liegen die Verteidigungsansätze sowohl in der Anzahl, als auch in der Höhe der Tagessätze, die letztlich die Höhe einer Geldstrafe bestimmen.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Geht es um die Frage: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, tendieren die meisten Mandanten zu Letzterem. Aber das ist ein Trugschluss!
Einerseits werden bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, im Normalfall auch Geldauflagen auferlegt. D.h.: Der Verurteile muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen bestimmten Betrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen. Und diese Auflage soll für den Verurteilten „spürbar“ sein.
Mit anderen Worten: Bei den Geldauflagen handelt es sich keinesfalls um Beträge, die Sie ohne Weiteres verschmerzen können.
Darüber hinaus hängt die Freiheitsstrafe während der Bewährungszeit wie ein Damoklesschwert über Ihnen. Sie sind sich sicher, nicht (wieder) straffällig zu werden? Das haben Sie auch vor dieser Verurteilung geglaubt! Und doch ist es passiert.
Und was eine mögliche Freiheitsstrafe betrifft : Es ist nicht nur ein (erheblicher) Unterschied, ob eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, oder nicht. Denn es ist auch ein Unterschied, ob eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, 2 Jahre und 2 Monate oder 3 Jahre oder 4 Jahre beträgt.
Anwaltliche Beratung oder Vertretung kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unter Strafrechts-ABC finden Sie Informationen zu einzelnen strafrechtlichen Delikten und zu Begriffen aus dem Strafprozessrecht. Darüber hinaus beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren. Weitere Hinweise finden Sie unter Ablauf des Strafverfahrens und in unseren Blogbeiträgen zu konkreten Strafverfahren.