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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Kräne zum Beladen von Containerschiffen im Hafen

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Landsberg am Lech

Wir beraten und vertreten Sie aber auch gern bundesweit. Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen und unser Fachwissen im Bereich des Arbeitsrechts.

Wir sind für Sie in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts sowie dem angrenzenden Gebiet des Handelsvertreterrechts tätig (Rückforderung von Provisionsvorschüssen und Provisionsanspruch des Handelsvertreters).

Informationen zum Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte sind vielfältig und teilweise mit erheblichen Belastungen für beide Seiten verbunden. Oft kennen die Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte und die Möglichkeiten, diese durchzusetzen, nicht in vollem Umfang.

Aber das gilt nicht nur für Arbeitnehmer. Denn auch kleine und mittelständische Unternehmen kennen nicht immer alle Details, die bei einer Abmahnung, Kündigung oder anderen rechtlichen Fragen zu berücksichtigen sind.

Wir stellen daher immer wieder fest, dass es besser gewesen wäre, vorhandene Probleme im Vorfeld zu lösen. Manchmal hätte sich so ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden lassen.

Kein einheitliches Gesetz

Diese Schwierigkeiten resultieren u.a. daraus, dass bisher noch kein einheitliches „Arbeitsgesetz“ existiert, sondern lediglich Normen, die in verschiedenen Gesetzen oder Verträgen enthalten sind. Einige Regelungen befinden sich im BGB im Abschnitt Dienstvertrag. Daneben müssen aber weitere gesetzliche Regelungen berücksichtigt werden.

Zudem ist das sog. Richterrecht insbesondere im Arbeitsrecht von großer Bedeutung.

Das heißt: Streitfälle werden auch anhand der vorliegenden Rechtsprechung beurteilt und entschieden.

Für die Lösung eines arbeitsrechtlichen Konfliktes ist daher die Kenntnis der von den Gerichten entwickelten abstrakten Rechtssätze unbedingt erforderlich.

Darüber hinaus sind selbstverständlich die Normen zu berücksichtigen, die sich in verschiedenen Gesetzen befinden:

Gesetzliche Grundlagen
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Gewerbeordnung (GewO),
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),
  • Tarifvertragsgesetz (TVG),
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
  • Min­dest­l­ohn­ge­setz (Mi­LoG),
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),
  • Mut­ter­schutz­ge­setz (MuSchG),
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG),
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG),
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die wich­tigs­ten der o.g. Re­ge­lun­gen können durch ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen nicht auf­ge­ho­ben oder be­schränkt wer­den. Denn wegen der stärkeren Position des Arbeitgebers hat der Ar­beit­neh­mer­schut­z Vorrang vor dem Prinzip der Vertragsfreiheit.

Außerdem müssen bei arbeitsrechtlichen Fragen neben einer Vielzahl von Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen auch die individuellen und kollektivrechtlichen Verträge berücksichtigt werden.

Schon die Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen weist – neben der umfangreichen Rechtsprechung in diesem Bereich – darauf hin, dass arbeitsrechtliche Konflikte sehr komplex sind und oft eine anwaltlichen Beratung erfordern.

Anwalt – Ethik

Es ist eine Grundsatzfrage der anwaltlichen Tätigkeit: Denn es gibt bei rechtlichen Konflikten immer zwei Seiten. Aber auf welcher Seite will der Rechtsanwalt stehen?

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.

Ein Anwalt ist verpflichtet, seine Mandanten mit ganzer Kraft und allen legitimen Mitteln zu vertreten. Aber für uns ist das nicht nur eine Pflicht, sondern auch unser Wunsch und unser Ziel. Und das setzt voraus, dass wir voll hinter dem Anliegen des Mandanten stehen. Wir übernehmen keine Verfahren aus (eigenen) wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Es gibt Anwälte, die nur eine Seite vertreten – entweder nur die Arbeitgeber oder nur die Arbeitnehmer. Wir haben aus den oben angegeben Gründen einen anderen Ansatz:

Denn wir vertreten die Seite, deren Anliegen unserem ethischen und moralischen Rechtsempfinden entspricht. Und das ist manchmal der Arbeitnehmer und manchmal der Arbeitgeber.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten in Landsberg am Lech und Umgebung sowie bundesweit. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vertrauen Sie unserem Fachwissen.

Beratungsbedarf besteht insbesondere bei den u.a. Themenkomplexen. Diese betreffen auch den überwiegenden Teil der arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren.

Zu unseren Schwerpunkten gehören auch folgende Teilbereiche:

  • außergerichtliche Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Wettbewerbsverbot)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Zeugnissen
  • Beratung bei Elternzeit, Teilzeit, Wiederaufnahme der Beschäftigung, Krankheit, Urlaub
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen oder Änderungsverträgen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen (Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerhaftung)
  • Beratung im Rahmen eines Betriebsübergangs und bei Umstrukturierungen

Honorar

Die Gebühr für die Erstberatung eines Verbrauchers beträgt höchstens 190 € zzgl. MwSt. Bei der Beratung von Unternehmen kommt es auf den Umfang der Beratungstätigkeit an. Normalerweise arbeiten wir in diesem Fall auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es gegenüber Zivilverfahren zwei Besonderheiten:

  • Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtsgebühren an. Das ist im Arbeitsrecht der Regelfall. Jede Partei trägt ihre Kosten.
  • Kommt es nicht zu einem Vergleich, muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung ebenfalls selbst tragen. Die Gerichtskosten trägt in diesem Fall die unterlegene Partei.

Streitwertkatalog im Arbeitsrecht

Die Höhe der Gebühren ergibt sich bei der Abrechnung nach RVG aus dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Im Arbeitsrecht gibt es dafür Streitwertkataloge, die meistens berücksichtigt werden. Einige Beispiele für den Gegenstandswert bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Grundlage ist das Einkommen des Arbeitnehmers):

  • Abmahnung – ein Bruttomonatsgehalt;
  • Kündigung – drei Bruttomonatsgehälter (zzgl evtl. Sonderzahlungen);
  • Zeugnis – ein Bruttomonatsgehalt.

Je höher der Ge­gen­stands- oder Streit­wert ist, des­to höher sind auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Unter „Honorar“ finden Sie zwei Kostenrechner, die Ihnen einen vorläufigen Überblick über die Gebühren geben.

Sie haben Fragen zu Arbeitsverträgen, arbeitsrechtlichen Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen oder anderen arbeitsrechtlichen Sachverhalten? Und Sie möchten sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten oder vertreten lassen?

Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren

E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513

Unter Online-Meldung einer Kündigung haben Sie die Möglichkeit für eine unkomplizierte Datenübertragung zur Meldung einer Kündigung.

Wir sind als regionaler Ansprechpartner in den Gerichtsbezirken Augsburg, München, Memmingen und Kempten für Sie tätig. Nach unserer Erfahrung spielen aber aufgrund der modernen Kommunikationsmittel Entfernungen zwischen den Mandanten, Gerichten und uns keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

Daher beraten und vertreten wir Sie auch gern bundesweit.