Anwalt für Verkehrsrecht in Landsberg am Lech
Egal, ob Sie Probleme mit einem Verkehrsunfall, einem Auto-Kauf oder -Verkauf, einem Fahrverbot oder im Verkehrsstrafrecht haben, wir helfen Ihnen gern bei Problemen im Verkehrsrecht und in allen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr stehen!
14 Jahre Erfahrung
Wir vertreten Sie effektiv in allen Bereichen des Verkehrsrechts
bundesweit
Wir sind auch bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten für Sie tätig
digital
Dokumentenanalyse u.a Legal Tech-Anwendungen zu Ihrem Vorteil
Informationen zum Verkehrsrecht
In unseren Blogbeiträgen nehmen wir zu konkreten verkehrsrechtlichen Sachverhalten Stellung. Dazu gehören auch Hinweise zu einzelnen Normen des Verkehrs-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrechts sowie Verhaltensempfehlungen.
Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die bei verkehrsrechtlichen Sachverhalten wichtig sind. Auf einige davon gehen wir nachfolgend ein.
Inhaltsverzeichnis
Neben der obigen Aufzählung gehören zu unseren Schwerpunkten im Verkehrsrecht auch die Themengebiete Gewährleistung, Reparatur, Leasing, Versicherung.
Unfall im Straßenverkehr
Ein Unfallgeschehen hinterlässt nicht selten auf beiden Seiten (nicht nur) emotionale Spuren. Denn insbesondere das Unfallopfer leidet unter den Folgen.
Aber dem Unfallverursacher sind diese (im Normalfall) auch bewusst, weil er sie nicht beabsichtigt hatte. Daher wird ihn/sie der kurze Moment einer Fehleinschätzung der Verkehrslage oder einer unabsichtlichen Ablenkung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden ein Leben lang begleiten.
Aus diesem Grund setzen verkehrsrechtliche Mandate – insbesondere, wenn es sich um ein Unfallgeschehen mit Personenschäden handelt – Einfühlungsvermögen voraus.
Und dessen sind wir uns bewusst. Denn neben den juristischen Fragen berücksichtigen wir auch die Folgen, die sich nicht in Paragraphen fassen lassen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ebenso treffen auch die finanziellen Folgen nach einem Verkehrsunfall oft beide Seiten.
Denn die Versicherung unterscheidet nicht zwischen Unfallverursacher und Unfallopfer, wenn sie den Rotstift ansetzen will. Zudem ist vielen Unfallbeteiligten nicht bekannt, welche Ansprüche sie geltend machen können.
Daher sollten Sie bei Unfällen mit Personenschäden – aus verschiedenen Gründen – einen Anwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Denn ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben, bedarf einer juristischen Prüfung. Und Ihnen stehen ggf. weitere Ansprüche zu (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u.a.), für deren Beurteilung die Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zu diesen Problemkreisen erforderlich ist.
Aber auch bei Verkehrsunfällen, die lediglich zu einem Sachschaden geführt haben, ist oft die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll.
Denn die gegnerische Versicherung hat nicht selten Einwände gegen Teilpositionen eines Gutachtens oder bei weiteren Ansprüchen (merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall u.a.). Und wir kennen die üblichen Tricks der Versicherungen bei Unfallschäden und auch einen speziellen Trick, sowie die Möglichkeiten, diesen Tricks zu begegnen und Ihnen zu Ihren berechtigten Ansprüchen zu verhelfen.
Aber wer zahlt das Honorar für den von Ihnen beauftragten Anwalt?
Wenn Sie unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, bezahlt die gegnerische Versicherung den Rechtsanwalt Ihrer Wahl!
Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen, um einen vollständigen Ersatz für sämtliche Schadenspositionen, die Ihnen zustehen, zu erhalten.
Strafrechtliche Folgen
Selbst ein Fahrzeugführer, der völlig schuldlos an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt war, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) eingeleitet wird.
Zwar wird dieses dann eingestellt, es führt aber zumindest zeitweise zu einer zusätzlichen Belastung. Und derartige Einträge führen manchmal zu weiteren Problemen:
Denn diese Einträge werden in der Regel nicht gelöscht.
Sie sind oft für längere Zeit in polizeilichen Datenbanken enthalten. Und bei Vielfahrern, die schon mehrfach unschuldig in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt waren, summieren sich diese Einträge.
!
Wir hatten schon mehrfach Mandanten, die nicht vorbestraft waren, aber – aus ihnen unbekannten Gründen – eine Freigabe für Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen nicht erhalten haben.
Nachforschungen ergaben dann, dass die verweigerte Sicherheitsfreigabe auf diesen Einträgen wegen fahrlässiger Körperverletzung beruhte.
Daher sind auch in derartigen Fällen ggf. weitere anwaltliche Aktivitäten erforderlich.
Der Fahrzeugführer, der einen Verkehrsunfall mit Personenschaden schuldhaft herbeigeführt hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen, das meist auch zu einer Verurteilung führt.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder haben ein Problem mit einem Autokauf oder -verkauf? Ihnen wird eine Geschwindigkeitsübertretung bzw. eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen oder Sie sind Beschuldigte/r in einem Verkehrsstrafverfahren?
Sie wünschen:
- Fachkompetenz
- langjährige Erfahrungen
- regelmäßige Informationen zu Ihrem Fall
- persönliche und individuelle Beratung
- kurzfristige Terminvereinbarung
- Kostentransparenz
Und Sie möchten sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten oder vertreten lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Unter Online-Unfallmeldung und Online-Meldung Verkehrsordnungswidrigkeit haben Sie die Möglichkeit für eine unkomplizierte Datenübertragung zur Unfallabwicklung bzw. zur Meldung einer Bußgeldangelegenheit.
Verkehrsstrafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeit
Zwar ist das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ähnlich aufgebaut, wie das Strafrecht. Aber die Folgen unterscheiden sich erheblich vom Verkehrsstrafrecht. Ein Bußgeld – evtl. verbunden mit Punkten in Flensburg – ist eher als eine Warnung an den Fahrer zu verstehen, die erreichen soll, dass er zukünftig keine Verkehrsverstöße begeht.
Weitere Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren finden Sie unter „Bußgeld„.
Im Verkehrsstrafrecht sind die Sanktionen dagegen wesentlich härter. Neben Geldstrafen sind auch Freiheitsstrafen, die bis zu 10 Jahre betragen können (§ 315 StGB – Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr), möglich. Darüber hinaus droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie eine Sperre für deren Wiedererteilung.
Zu den Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören u.a. auch
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
- Nötigung (§ 240 StGB),
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB),
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
Aufgrund der massiven strafrechtlichen Sanktionen, die hier drohen, sollten Sie nicht auf eine kompetente und professionelle anwaltliche Unterstützung verzichten. Das gilt aber nicht nur für das Verkehrsstrafrecht, sondern grundsätzlich für das Strafrecht. Weitere Informationen finden Sie unter Strafrecht und Strafverteidigung.
Probleme beim Autokauf oder -verkauf
Diese Probleme können beide Seiten betreffen – Käufer und Verkäufer. Und nicht immer stecken dahinter böse Absichten. Auch wenn der private Verkäufer sich sicher ist, dass sein Scheckheft gepflegtes Auto keine Mängel hat, kann es sein, dass Bremsen, Kupplung oder Getriebe kurz nach dem Verkauf nicht mehr funktionieren.
Für die Beurteilung der Frage, ob und welche Gewährleistungsrechte dem Käufer in derartigen Fällen zustehen, ist es erforderlich, die umfangreiche Rechtsprechung auf diesem Gebiet zu kennen.
Und selbst bei (vermeintlich) eindeutigen Sachverhalten, bei denen der Käufer dem Verkäufer durchaus unlautere Absichten unterstellen kann, ist manchmal eine Klärung nur über den gerichtlichen Instanzenweg erfolgreich (siehe: Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag).
Weitere Probleme beim Autokauf können sich aus einem zu hohen Benzinverbrauch oder der Herstellergarantie ergeben.
Führerscheinprobleme
In einem Verkehrsstrafverfahren werden Sie normalerweise mit einem Entzug der Fahrerlaubnis konfrontiert. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht es dagegen um ein Fahrverbot.
Führerscheinentzug
Der Begriff ist weit verbreitet. Im juristischen Sprachgebrauch geht es dabei aber um den Entzug der Fahrerlaubnis.
Diese Maßnahme ist verbunden mit einer Sperrfrist. Die Fahrerlaubnis kann erst nach dieser Frist neu beantragt werden. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Der Antrag ist erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Die zuständigen Behörden können Auflagen – z.B. das Absolvieren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einen Abstinenznachweis fordern.
Typische Verstöße, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, sind:
- Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol,
- Rotlichtverstöße,
- Fahrerflucht,
- Falschfahrer auf der Autobahn etc.
Die Liste ist nicht vollständig.
In einem Verkehrs-Strafverfahren ist es evtl. auch möglich, dass statt der Entziehung der Fahrerlaubnis – als weniger einschneidende Maßnahme – ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Dazu ist eine umfangreiche Argumentation und die Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich.
Fahrverbot
Nach einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit kann ein Fahrverbot für mindestens einen Monat und höchstens 3 Monate in einem Bußgeldbescheid verhängt werden.
Wird gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Sie haben dann normalerweise vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben. Letzteres gilt nur, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre nicht schon einmal ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
In einem Verkehrs-Strafverfahren kann als Nebenstrafe ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten verhängt werden.
Wenn Sie
- an einem Verkehrsunfall beteiligt waren und Ihre Rechte wahrnehmen möchten oder durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben,
- Mängelansprüche im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf / -verkauf durchsetzen oder abwehren möchten
- Führerscheinprobleme haben und diese mit kompetenter Hilfe lösen wollen,
- einen Bußgeldbescheid erhalten haben und dagegen Einspruch einlegen möchten
- beschuldigt werden, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben
stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sichere Kommunikationsmittel
Für einen sicheren Informationsaustausch bieten wir Ihnen sowohl die Kommunikation per verschlüsselter E-Mail mit PGP an, als auch den Upload/Download von Dateien über eine Cloud (in einem deutschen Rechenzentrum), zu der nur unsere Kanzlei Zugang hat.
Sie haben weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich gilt für Ihre Anfrage die anwaltliche Schweigepflicht und Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Wir sind in Landsberg am Lech und Umgebung für Sie tätig. Aber aufgrund der modernen Kommunikationsmittel spielen Entfernungen zwischen den Mandanten, Versicherungen, Gerichten und uns keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Daher beraten und vertreten wir Sie auch bundesweit.