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Wirtschaftsstrafrecht

Hochhäuser, Bürogebäude, Perspektive von unten

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht‟ ist gesetzlich nicht definiert. Denn es ist ein Sammelbegriff für alle Straftatbestände, die im Bereich der Wirtschaft liegen und sich gegen das Vermögen richten. Daher benötigt ein Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht auch fundierte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht.

Neben den Delikten, die im Strafgesetzbuch geregelt sind, gibt es auch in Nebengesetzen Strafrechtsnormen, deren Verletzung regelmäßig zu wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Das betrifft beispielsweise Insolvenzdelikte oder Steuerhinterziehung.

Im klassischen Strafrecht wird in der Regel eine generell unerlaubte Handlung verfolgt. Dagegen ist im Wirtschaftsstrafrecht teilweise davon auszugehen, dass ein zunächst zulässiges Verhalten zu einer strafrechtlichen Relevanz führt.

Der Staat hat in den letzten Jahren die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität erheblich ausgeweitet. Daher bestehen neben den typischen wirtschaftlichen Risiken eines Unternehmers oder Geschäftsführers mittlerweile verstärkt auch Gefahren strafrechtlicher Art.

Außerdem nutzen Wettbewerber das Wirtschaftsstrafrecht immer häufiger, um über den Umweg einer Strafanzeige gegen Konkurrenten vorzugehen.

Wirtschaftskriminalität – Delikte:

Zu den Straftaten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gehören u.a. folgende Delikte:

Neben Steuerstraftaten gehören insbesondere Insolvenzdelikte (und Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen) zu den häufigsten Delikten der Wirtschaftskriminalität. Denn Betrugsdelikte (inkl. Computerbetrug) haben seltener einen Bezug zu einem Unternehmen.

Wirtschaftsstrafrecht – Besonderheiten

In erster Linie ist von einem Wirtschaftsstrafverfahren – wie in jedem anderen Strafverfahren auch – eine einzelne Personen betroffen. Oft hat sie als Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer, Mitarbeiter, selbstständiger Kaufmann oder Freiberufler gehandelt. Aber die Straftat steht im Zusammenhang mit einem Unternehmen.

Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die Beschuldigten normalerweise bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind und das Strafverfahren die gesamte bürgerliche Existenz der betroffenen Personen vernichten kann.

Die Belastungen, denen ein Verdächtiger im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht ausgesetzt ist, sind enorm:

Denn Durchsuchungen des Geschäftsbetriebes oder der Privaträume bleiben der Nachbarschaft oft nicht verborgen.

Auch Kontopfändungen und erst recht eine Inhaftierung führen zu Situationen, denen der Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung meist hilflos gegenübersteht. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich aus den möglichen wirtschaftlichen Folgen.

Daher ist insbesondere in einem Wirtschaftsstrafverfahren das frühe Eingreifen eines erfahrenen Strafverteidigers erforderlich.

Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens

Eine Durchsuchung und die Sicherstellung der Beweismittel belasten den Geschäftsbetrieb erheblich. Das führt nicht selten dazu, dass dieser – kurz- oder auch langfristig – zum Erliegen kommt.

Denn Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln bedeutet: Es werden sämtliche Computer und Geschäftsbücher beschlagnahmt. Das ist zwar abhängig von dem jeweiligen Delikt, im Wirtschaftsstrafrecht aber der Normalfall.

Weitere Einschränkungen der Handlungsfreiheit ergeben sich aus einem möglichen Vermögensarrest. Die Ungewissheit für die Betroffenen und die Einschränkungen dauern meist geraume Zeit an. Denn eine endgültige Klärung der Vorwürfe in Wirtschaftsstrafverfahren erfolgt oft erst nach mehreren Jahren.

Diese schwerwiegenden Folgen eines Strafverfahrens führen dazu, dass ein Betroffener in seinem eigenen Interesse frühzeitig anwaltliche Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen sollte.

Denn die Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über Spezialabteilungen für Wirtschaftsdelikte.

Daher ist es erforderlich, dass ein erfahrener Strafverteidiger für „Waffengleichheit“ sorgt. Denn es ist unsere Aufgabe zu gewährleisten, dass die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte gewahrt werden.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Aufgrund der zunehmenden Verfolgung von Wirtschaftskriminalität sollte bereits bei der Risikobewertung oder drohenden Gefahren (z.B. Insolvenzverschleppung) anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Denn so lässt sich ein Strafverfahren evtl. vermeiden. Außerdem können zumindest Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen werden.

Unsere Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht:

  • vorbeugende strafrechtliche Beratung von Firmen und Entscheidungsträgern
  • Compliance-Beratung
  • Beratung und Vertretung bei allen strafprozessualen Maßnahmen, beispielsweise:
    • Vernehmungen
    • Durchsuchungen des Geschäftsbetriebes oder der Privaträume
    • Inhaftierung
    • Kontopfändungen
    • Arrest des Vermögens

Dabei sind wir sowohl im Vorfeld als auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens für Sie tätig. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei Problemen, die oft Begleiterscheinungen eines Strafverfahrens sind – beispielsweise bei wirtschafts- und steuerrechtlichen oder auch zivilrechtlichen Fragestellungen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung hilft Ihnen bei der umfassenden Durchsetzung Ihrer Rechte und rechtlichen Interessen!

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Oder Sie wurden mit einer Durchsuchung konfrontiert? Und Sie suchen einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht?

Sie wünschen:

  • Fachkompetenz
  • langjährige Erfahrungen
  • regelmäßige Informationen zu Ihrem Fall
  • persönliche und individuelle Beratung
  • kurzfristige Terminvereinbarung
  • Kostentransparenz

Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren

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Wir sind im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften Augsburg, München, Kempten und Memmingen für Sie tätig, nehmen Ihre Verteidigung aber auch gern bundesweit wahr.

Unter Strafrechts-ABC finden Sie Informationen zu einzelnen strafrechtlichen Delikten und zu Begriffen aus dem Strafprozessrecht. Darüber hinaus beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren. Weitere Hinweise finden Sie unter Ablauf des Strafverfahrens und in unseren Blogbeiträgen zu konkreten Strafverfahren.