Tätigkeit als Finanzagent, App-Tester etc.
Der Tatbestand der Geldwäsche ist in § 261 StGB geregelt. Diese Norm ist sehr komplex. Und die rechtlichen Bestimmungen, die Unternehmen – und sonstige Verpflichtete – in diesem Zusammenhang beachten müssen, sind umfangreich.
Aber Geschäftsleute sind häufig mit diesem Thema vertraut und hinsichtlich der Geldwäsche-Problematik sensibilisiert.
Das gilt jedoch nicht für Personen, die einfach nur einen Neben-Job suchen und auf betrügerische Stellenangebote hereinfallen.
Diese sind bei derartigen Sachverhalten gleichzeitig Täter und Opfer. Denn obwohl sie getäuscht wurden und den Hintergrund des vermeintlich tollen Stellenangebotes nicht erkannt haben, machen sie sich oft dennoch strafbar, da bei Geldwäsche auch leichtfertiges Handeln bestraft wird.
Inhaltsverzeichnis
In diesem Beitrag geht es daher um die Maschen, mit denen Betrüger Finanzagenten oder andere Dienstleister anwerben und die rechtlichen Konsequenzen derartiger Tätigkeiten.
Stellenanzeigen, die Sie misstrauisch machen sollten
Vor einigen Jahren waren diese Stellenanzeigen noch vergleichsweise leicht zu durchschauen. Und dennoch gab es ahnungslose Bürger, die darauf hereingefallen sind. Heute ist der kriminelle Hintergrund derartiger „Stellenangebote“ – zumindest teilweise – nicht mehr so offensichtlich erkennbar.
Stellenangebote als Finanzagent
Die Tätigkeit kann von zu Hause aus erledigt und soll gut bezahlt werden – teilweise über Provisionen pro Transaktion. Erforderlich ist ein Computer und die Eröffnung eines Kontos.
Die Aufgabe des Kontoinhabers besteht dann darin, Geldeingänge auf ein anderes Konto – häufig das Konto des vermeintlichen „Arbeitgebers“ zu überweisen. Die Zahlungseingänge resultieren aus illegalen Handlungen – oft handelt es sich um Betrugsmaschen bei eBay oder Kleinanzeigen.
Eine ähnliche Masche betrifft Stellenanzeigen, die scheinbar von einem Börsenunternehmen stammen. Der neue Mitarbeiter soll Gelder von (angeblichen) „Kunden“ in Form von Bitcoins an den vermeintlichen „Arbeitgeber“ weiterleiten.
Dem Kontoinhaber ist einerseits nicht bewusst, dass über dieses Konto „Geld gewaschen“ wird. Und andererseits bleibt er auf einem „Berg von Schulden“ sitzen. Teilweise wird der ursprüngliche Zahlungseingang durch die Betrüger zurück geholt. Durch die Überweisung des Kontoinhabers ist das Konto dann im Minus. Stammen die Geldeingänge von betrogenen Käufern, fordern diese die Zahlungen zurück.
Neben den kriminellen Stellenanzeigen als Finanzagent, gibt es andere, die – zumindest auf den ersten Blick – nichts mit Geld zu tun haben. Denn die Betrüger haben ihre Methoden inzwischen verfeinert.
Stellenangebote als App-Tester
In diesen Stellenanzeigen geht es zunächst nur darum, die Bedienbarkeit von Apps und die Kundenfreundlichkeit der Service-Mitarbeiter der angeblichen Kunden des vermeintlichen Arbeitgebers zu testen.
Zeigt jemand Interesse, teilt ihm der „Arbeitgeber“ dann mit, dass es dabei um Banken-Apps geht und die Tests (angeblich) nur über Test-Accounts erfolgen.
Die Betrüger agieren unter dem Namen nicht existierender Firmen, die allerdings eine Website haben. Diese scheint – (nur) auf den ersten Blick – glaubwürdig zu sein.
Nimmt der Interessent den Job an, wird er beauftragt, verschiedene Banken-Apps und die Kundenfreundlichkeit der Bankmitarbeiter bei einer Kontoeröffnung zu testen.
In der Annahme, es handele sich nur um Test-Accounts, eröffnet er mehrere echte Konten. Die Geldbewegungen erfolgen dann jeweils ohne Kenntnis des Kontoinhabers, denn der weiß ja nicht, dass er tatsächlich ein Konto eröffnet hat.
- Entweder erfolgen die Zahlungseingänge und Abbuchungen über Konten bei einem Krypto-Broker, die ebenfalls unwissentlich erstellt wurden, oder
- die Zahlungseingängen resultieren aus betrügerischen Verkäufen bei Kleinanzeigen (früher eBay-Kleinanzeigen). Die Abbuchungen erfolgen auch hier über unwissentlich erstellte Konten bei einem Krypto-Broker.
Die straf- und zivilrechtlichen Folgen
Der Kontoinhaber wird mit einer Vielzahl von Strafanzeigen konfrontiert – insbesondere bei der Masche unter Verwendung gehackter Verkäufer-Konten bei „Kleinanzeigen“.
Denn die geprellten Käufer erstatten fast immer Strafanzeige und fordern darüber hinaus die Zahlung zurück. Daher ist auch der zivilrechtliche Schaden erheblich, da mehrere Konten betroffen sind.
Bei derartigen Sachverhalten benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers. Dabei kommt es zunächst insbesondere darauf an, ob in dem konkreten Einzelfall leichtfertiges Handeln vorliegt.
Aber Sie benötigen auch Unterstützung bei den zivilrechtlichen Angelegenheiten, die in diesen Fällen erfahrungsgemäß folgen. Ein Beispiel zu einem Zivilverfahren, in dem wir erreichen konnten, dass die Klage des Käufers abgewiesen wurde, finden Sie unter Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche.
Was ist leichtfertiges Handeln?
Leichtfertigkeit im strafrechtlichen Sinn entspricht in etwa der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht.
Leichtfertig handelt, wer die möglichen Folgen seines Handelns nicht ausreichend bedenkt, wodurch die gebotene Sorgfalt in besonderem Maße verletzt wird. Der Handelnde beachtet nicht, was sich ihm aufgrund seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss. Sein Handeln resultiert aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit.
Sie wurden mit einer oder mehreren Strafanzeigen bzw. zivilrechtlichen Forderungen konfrontiert?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir sind im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften Augsburg, München, Kempten und Memmingen für Sie tätig. Aber wir verteidigen und vertreten Sie auch gern bundesweit.
Wie erkennen Sie betrügerische Stellenanzeigen?
Sie suchen einen Neben-Job und das möglichst in Heimarbeit? Dann beachten Sie bei den Stellenangeboten folgende Gesichtspunkte:
- Sehen Sie sich die Websites des Anbieters genau an. Ein Beispiel für eine ausgesprochen unseriöse Website haben wir unter Test eines Stellenangebots erläutert.
- Achten Sie auch auf die Firma des Anbieters. Handelt es sich um eine GmbH o.ä., ist das Stellenangebot wahrscheinlich seriös. Überprüfen Sie ggf. im Handelsregister, ob es diese Firma unter der angegebenen Adresse wirklich gibt.
- Banken beauftragen keine externen Dienstleister, um die Kundenfreundlichkeit ihrer Mitarbeiter zu testen. Dafür haben sie (normalerweise) interne Strukturen. Jedes Job-Angebot, das eine Bank betrifft und nicht von der Bank selbst stammt, sollte Sie daher misstrauisch machen.
- Werden Sie aufgefordert, über „Video Ident“ eine Kontoeröffnung vorzunehmen, brechen Sie ab. Denn Sie eröffnen so tatsächlich ein Konto – mit den o.a. strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen. Das gleiche gilt für Konten im Zusammenhang mit Krypto-Börsen.
- Bankmitarbeiter haben eine Ausbildung als Bankkaufmann/Bankkauffrau absolviert. Ist einem vermeintlichen Börsenunternehmen Ihre Ausbildung/Qualifikation egal, seien Sie misstrauisch. Das gleiche gilt für andere Stellenangebote, die mit Konto-Transaktionen verbunden sind.
Welche Strafe droht bei Geldwäsche?
Der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Leichtfertiges Handeln kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
„In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche verbunden hat.“
§ 261 StGB
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Unter Strafrechts-ABC finden Sie Informationen zu einzelnen strafrechtlichen Delikten und zu Begriffen aus dem Strafprozessrecht. Darüber hinaus beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren. Weitere Hinweise finden Sie unter Ablauf des Strafverfahrens und in unseren Blogbeiträgen zu konkreten Strafverfahren.
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