Im Internet gibt es viele Hinweise zum Betrug bei Kleinanzeigen (früher eBay-Kleinanzeigen). Und dennoch bewegt sich die Anzahl dieser Online-Straftaten (gefühlt) nach wie vor auf einem hohen Niveau. Denn die Betrugsmaschen sind perfide und oft nicht leicht zu durchschauen.
Inhaltsverzeichnis
- Die verschiedenen Betrugsmaschen
Die Opfer sind nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer. Und betroffen ist nicht nur das Portal „Kleinanzeigen“. Die u.a. Hinweise gelten (teilweise) auch für andere Plattformen. Ich gehe hier nicht nur auf die Betrugsmaschen ein, sondern gebe Ihnen auch Hinweise, wie Sie sich schützen können.
Die verschiedenen Betrugsmaschen
Die Betrüger entwickeln immer wieder neue Methoden. Daher ist die u.a. Aufzählung nicht abschließend. Beachten Sie bitte zunächst die folgenden Empfehlungen:
Wenn Sie über Kleinanzeigen (oder andere Portale) Waren verkaufen oder kaufen, sollten Sie sich im Internet über die aktuellen Betrugsmaschen informieren.
Denn auch wenn die Transaktionen bisher reibungslos verlaufen sind, heißt das nicht, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird.
Sie sollten darüber hinaus regelmäßig überprüfen, ob Sie Opfer eines der verschiedenen Datenlecks der letzten Jahre geworden sind.
Das ist beispielsweise über die Seite have i been pwned? möglich. Das Ergebnis sehen Sie direkt auf der Seite.
Betrug bei Kleinanzeigen über „Sicher bezahlen“
„Kleinanzeigen“ bietet mit diesem Käuferschutz eigentlich eine sichere Möglichkeit der Bezahlung an. Aber auch hier haben Betrüger ein Schlupfloch entdeckt:
Ein Käufer gibt an, dass er Interesse an dem Artikel habe, aber Ihre E-Mail-Adresse (z.B. zur Bezahlung über PayPal) oder Telefonnummer benötige. Hat er diese Informationen erhalten, teilt er Ihnen per E-Mail, SMS- oder Messenger-Nachricht mit, dass er den Kaufpreis bereits über die Sicher-bezahlen-Funktion beglichen habe. Sie sollen dann einem Link folgen, um die Zahlung abzurufen.
Folgen Sie diesem Link, sollen Sie Kreditkarteninformationen oder andere sensible Daten eingeben. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Betrüger Geld von Ihrem Konto abheben.
„Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen: Wie können Sie sich schützen?
Die Nutzung der Funktion „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen erfolgt nicht per E-Mail, SMS- oder Messenger-Nachricht , sondern nur über die Nachrichten-Funktion von Kleinanzeigen.
Geben Sie keine Daten auf einer dubiosen (aber echt aussehenden) Website ein.
Der Dreiecksbetrug
Diese Betrugsmasche ist kompliziert, aber (unter Umständen) durchaus wirksam. Sie funktioniert beispielsweise wie folgt:
Sie möchten ein Handy verkaufen und es meldet sich ein Käufer A, der über PayPal bezahlen möchte. Sie werden sich einig, der Betrag wird Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben und Sie verschicken die Ware, die der (angebliche) Käufer A auch in Empfang nimmt .
Dann meldet sich der Käufer B bei Ihnen, denn er war es, der den Kaufpreis bezahlt hatte. Und er hat keine Ware erhalten.
Was ist passiert?
Käufer A hat parallel ein Handy zum gleichen Preis angeboten (und verkauft) und dem Käufer B die Paypal-Mailadresse des ersten Verkäufers mitgeteilt. Der (erste) Verkäufer hat eine Zahlung von Käufer B erhalten, die dieser zurückfordern kann. Denn Käufer B hat keinen Artikel erhalten.
Auf den ersten Blick erscheint diese Betrugsmasche nicht sehr schlau. Denn Käufer A ist der offensichtliche Betrüger. Und eine Strafanzeige gegen Käufer A sollte eigentlich helfen. Aber das ist nur der Fall, wenn Käufer A wirklich für diese Betrugsmasche verantwortlich war.
Wahrscheinlicher ist, dass Käufer A Opfer eines Datenlecks geworden ist und die Betrüger seine Daten für diese Betrugsmasche nutzen. D.h. der Account bei Kleinanzeigen wurde gehackt und die Betrüger nutzen ihn selbständig – ohne das Wissen des Account-Inhabers.
Der Dreiecksbetrug: Wie können Sie sich schützen?
Überprüfen Sie (als Verkäufer) die Höhe des Zahlungseingangs (denn der weicht manchmal ab) und die E-Mail-Adresse des vermeintlichen Käufers. Ist die E-Mail-Adresse merkwürdig, fragen Sie nach.
Als Käufer B sind Ihre Optionen auch begrenzt. Kleinanzeigen bietet die Möglichkeit des „Sicher bezahlen“. Lassen Sie sich nicht zu einer Bezahlung per PayPal überreden.
Aber beachten Sie auch die Betrugsmasche bei der „Sicher bezahlen“- Funktion. Gibt es (vermeintlich) gute Gründe für eine Bezahlung über PayPal fragen Sie bei dem Inhaber des PayPal-Accounts nach, ob er wirklich der Verkäufer ist – Sie haben ja seine E-Mail-Adresse.
Und was Käufer A betrifft: Wurde Ihr Account gehackt, beachten Sie die u.a. Hinweise zum Identitätsdiebstahl. Darüber hinaus sollten Sie Strafanzeige erstatten.
Was können Sie bei einem Dreiecksbetrug noch tun?
Erstatten Sie Strafanzeige. Wenn Sie Glück haben, war Käufer A wirklich so unklug, diese Betrugsmasche durchzuziehen.
Und wenn das wegen eines gehackten Accounts nicht der Fall war, finden die Strafverfolgungsbehörden möglicherweise ein Muster oder andere Anhaltspunkte, um den oder die Täter zu überführen.
Identitätsdiebstahl
Auch in diesem Fall wurde das Konto eines Verkäufers gehackt und von Betrügern übernommen. Es werden Artikel angeboten und verkauft, aber nach der Bezahlung nicht verschickt.
Die Opfer sind in diesem Fall nicht nur Verkäufer und Käufer, sondern auch der Inhaber des Kontos, über das die Bezahlung abgewickelt wird. Denn diese Betrugsmasche beruht auf zwei Betrugshandlungen:
1. Betrüger haben über ein Datenleck Zugriff auf den Verkäufer-Account
D.h. Hacker haben das Verkäufer-Konto vollständig übernommen. Oft wird auch der Name des Verkäufers geändert damit er besser zu der Bankverbindung passt, die sie den Käufern übermitteln. Die Kontoverbindung ist in diesem Fall das Ergebnis weiterer Betrugshandlungen, denen z.B. vermeintliche Stellenangebote zugrunde liegen.
Identitätsdiebstahl: Wie können Sie sich schützen?
Beachten Sie die o.a. Hinweise und überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie Opfer eines Datenlecks wurden. War das der Fall, ändern Sie die Zugangsdaten (bzw. Passwörter) zu Ihren E-Mail-, Social-Media- und sonstigen Käufer- bzw. Verkäufer-Accounts (Amazon, Kleinanzeigen etc.).
Wenn Sie merkwürdige Aktivitäten bei Ihrem Verkäufer-Account feststellen, erstatten Sie Strafanzeige.
2. Über vermeintliche Stellenangebote erfolgen Kontoeröffnungen
Vor Jahren waren derartige „Stellenangebote“ (zumindest teilweise) leicht zu durchschauen: Das Opfer sollte als „Finanzagent“ tätig werden und dafür ein Konto eröffnen.
Heute sind diese „Stellenangebote“ nicht mehr so offensichtlich als Betrug erkennbar. Denn dem Opfer wir suggeriert, dass es nur Banken-Apps und die Kundenfreundlichkeit der Bankmitarbeiter testen soll. Die Betrüger geben an, dass es sich bei der Kontoeröffnung nur um einen Test und kein reales Konto handeln würde.
Das Opfer eröffnet (unbewusst und ungewollt) mehrere Konten, die die Betrüger dann nach der Übernahme mehrerer Verkäufer-Accounts für die Zahlungsabwicklung bei angeblichen Verkäufen verwenden.
Und das Opfer wird so zum (vermeintlichen) Täter eines Strafverfahrens. Denn es ist Kontoinhaber (und scheinbar Verkäufer) und hat Zahlungseingänge erhalten. Die eingegangenen Beträge werden durch die Betrüger aber sofort auf andere Konten umgeleitet.
Da dem Opfer nicht klar ist, dass es tatsächlich mehrere Konten eröffnet hat, überprüft es diese Konten und die Zahlungseingänge nicht. Kenntnis von diesen Konten erhält es erst, wenn die Bank verdächtige Aktivitäten festgestellt und das Konto geschlossen hat.
Aber dann ist es zu spät. Denn zu diesem Zeitpunkt haben die Betrüger bereits mehrere tausend EUR abgezweigt.
Die strafrechtliche Relevanz
Die Käufer, die gezahlt, aber keine Ware erhalten haben, werden Anzeige erstatten. Dem Kontoinhaber wird Betrug und evtl. auch Geldwäsche vorgeworfen. Er wird mit mehreren Ermittlungsverfahren konfrontiert, die durch verschiedene Staatsanwaltschaften bearbeitet werden.
In diesem Fall sollte der Kontoinhaber die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen.
Denn erfahrungsgemäß wird er sich bei einem solchen Sachverhalt nicht allein verteidigen können.
Die zivilrechtliche Relevanz
Es ist wahrscheinlich, dass die Käufer den Kaufpreis von dem Kontoinhaber und vermeintlichen Verkäufer zurückfordern werden.
Eine allgemeine juristische Einschätzung zu den Erfolgschancen eines derartigen Zivilverfahrens ist nicht möglich. Denn es kommt – wie so oft – auf den konkreten Einzelfall und die Beweissituation an. Lassen Sie sich daher auch in diesem Fall anwaltlich beraten und ggf. vertreten.
Ein Beispiel zu einem Zivilverfahren, in dem die Klage des Käufers abgewiesen wurde, finden Sie unter Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche.
Vermeintliche Stellenangebote: Wie können Sie sich schützen?
Banken beauftragen keine externen Dienstleister, um die Kundenfreundlichkeit ihrer Mitarbeiter zu testen. Dafür haben sie (normalerweise) interne Strukturen.
Jedes Job-Angebot, das eine Bank betrifft und nicht von der Bank selbst stammt, sollte Sie daher misstrauisch machen.
Werden Sie aufgefordert, über „Video Ident“ eine Kontoeröffnung vorzunehmen, brechen Sie ab. Denn Sie eröffnen so tatsächlich ein Konto.
Ich bin mir bewusst, dass nicht jeder, der einen Nebenjob sucht, umfassende IT-Kenntnisse hat. Aber der u.a. Test hat mich erschreckt bestätigt, dass Sie bei der Suche nach einem Nebenjob extrem vorsichtig sein sollten.
Test eines Stellenangebots
Jobangebote, die Heimarbeit betreffen, sind selbstverständlich weit überwiegend seriös. Aber ich wollte es testen und suchte über google nach „Nebenjob von zu Hause“: Ich landete auf einer Seite für Angebote von Nebenjobs und testete das erste Angebot.
Auf der Jobbörse teilt der Anbieter mit:
„Wir sind ein renommiertes Unternehmen im Bereich der Datenverarbeitung und suchen zur Unterstützung unseres Teams einen verantwortungsbewussten und zuverlässigen Mitarbeiter für die Datenerfassung im Homeoffice.“
Auf der Website des Anbieters sieht das Ganze (mit einer riesigen Überschrift) dann so aus:
„VERDIENEN BIS ZU $$ PRO UMFRAGE.
JETZT VERDIENEN. KLICKEN SIE AUF DIE TASTE UNTEN“
Die Entlohnung in Dollar ist selbst bei einem tatsächlich renommierten Unternehmen im Rahmen eines Mini-Jobs eher nicht üblich. Außerdem fehlt die Angabe, wie viel man pro Umfrage verdienen kann.
Aber es wird noch merkwürdiger. Denn in der eher undurchsichtigen Stellenbeschreibung wird u.a. ausgeführt:
„Wir geben Ihnen kostenlosen Zugang zu einer Website, mit der Sie bequem von zu Hause aus Geld verdienen können! Melden Sie sich noch heute an, um weitergeleitet zu werden und zu verdienen.
Wir geben Ihnen einen Weg, um zu verdienenden Online-Websites zu gelangen. Wir verlinken Sie mit großen Marken wie h und anderen bekannten Marken.“
Sie fragen sich, was „verdienende Websites“ sind, welche große Marke „h“ gemeint ist und warum Sie weiter geleitet werden sollen? Dann haben Sie sich die richtigen Fragen gestellt und hoffentlich auch nicht auf die mehrfach auf dieser Seite angegebenen Links geklickt.
Unten auf der Seite gibt es einen Link zum Datenschutz, dem ich gefolgt bin. Und diese Seite war ebenfalls interessant – das Design wich erheblich von der Startseite ab.
Die Datenschutzerklärung (auf Englisch) war merkwürdig, aber hatte einen Mehrwert: Im Footer (Fußzeile der Website) befindet sich ein Link zu einem Archiv der Seiten und das führte zu (nur) einer Seite mit folgender Überschrift: „Hello world!„
„Hello world!“ ist ein Beitrag, der standardmäßig vorhanden ist, wenn eine neue Website mit WordPress erstellt wird. Es ist nur ein Platzhalter. Und dieser Beitrag wird normalerweise gelöscht, wenn die Website (eigene) Inhalte erhält und veröffentlicht wird.
Fazit:
Diese Website und das Jobangebot sind ausgesprochen unseriös. Geld können Sie so vermutlich nicht verdienen. Und ich habe Zweifel, dass es hier wirklich nur um Online-Umfragen geht.
Der Trick über Paypal-Freunde
In diesem Fall wird Ihnen als Käufer weisgemacht, dass die Paypal-Funktion für Freunde und Familie für die Bezahlung günstiger und schneller sei.
Aber dann greift der Käuferschutz von Paypal nicht.
Lehnen Sie daher eine Bezahlung über die Paypal-Funktion für Freunde und Familie ab.
Betrug bei Kleinanzeigen: Fazit
Die Betrugsmaschen sind nicht immer leicht zu durchschauen. Und die Betrüger finden immer wieder neue Schlupflöcher. Daher ist die o.a. Aufzählung nicht vollständig.
Schützen Sie sich, indem Sie sich regelmäßig im Internet über derartige Betrugsmaschen informieren.
Wir sind im Internetrecht und Strafrecht bundesweit für Sie tätig.