Anwalt für Internetrecht / IT-Recht
Mittlerweile bietet fast jedes Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen über das Internet an. Denn mehr als 80% aller User nutzen das Internet zum Kauf von Waren oder Dienstleitungen. Und das führt immer wieder zu verschiedenen rechtlichen Problemen.
Das Internetrecht bzw. IT-Recht oder Online-Recht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar. Denn es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Es umfasst die rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung des Internets im Zusammenhang stehen.
Durch die Vielfältigkeit, die technische Entwicklung und den zunehmend sozialen Charakter des Internets sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer ständigen Entwicklung unterworfen.
Daher muss ein Anwalt für IT-Recht nicht nur die gesetzlichen Normen im Blick haben, sondern auch die Entwicklung der Rechtsprechung.
Internetrecht – einige Teilgebiete
Im weitesten Sinn gehört jede Handlung, die über das Internet erfolgt – und die zu einem Problem führt – zum Internetrecht. Dazu gehören u.a.:
Wettbewerbsrecht
Websitecheck
Werbemaßnahmen
AGB-Erstellung
Online-Handel
Abmahnungen
Eilverfahren
Online-Handel
Kaufverträge
Pflichtangaben
Datenschutz
Impressum
AGB
Abmahnungen
Cybercrime
Computerbetrug
Cyberstalking
Cyber-Grooming
Computersabotage
Kinderpornographie
Datenbeschädigung
Darüber hinaus betrifft ein großes Teilgebiet des Internetrechts den gewerblichen Rechtsschutz:
Abmahnungen
Dazu gehören beispielsweise Abmahnungen. Die besondere Bedeutung dieser Thematik resultiert teilweise aus der Vielzahl der verschiedenen rechtlichen Normen, die Händler, Webseite-Betreiber, teilweise aber auch Verbraucher bei Verkäufen im Internet oder auf ihrer Website berücksichtigen müssen.
Dieser Herausforderung sind die Internetnutzer nicht in jedem Fall gewachsen. Das hat dazu geführt, dass Abmahnungen im Wettbewerbs-, oder Urheberrecht mittlerweile den Status eines eigenständigen „Geschäftsgebietes“ erreichen.
Hinweise zum Themenkomplex der Abmahnungen finden Sie auch auf einer weiteren Website unserer Kanzlei:
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Während es im privaten Bereich – nach unserer Kenntnis – keine (aktuellen) umfassenden Studien zu Abmahnungen gibt, sieht das bei gewerblichen Verkäufern anders aus: Laut aktuellen Veröffentlichungen bedrohen Abmahnungen über die Hälfte aller Online-Händler in ihrer Existenz.
Und die Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind umfangreich: Dazu gehören z.B.
- die ggf. unzulässige Werbung mit Made in Germany,
- ein (nicht immer) falscher Grundpreis bei Gratiszugaben oder
- eine fehlende Grundpreisangabe, aber auch
- fehlende Angaben gemäß der Pkw-EnVKV, bzw.
- Fehler bei der Werbung mit statt Preisen und
- irreführende Werbung bei Einführungspreisen.
„Klassiker“ sind Abmahnungen, in denen Privatverkäufern (teilweise unzutreffend) vorgeworfen wird, eigentlich gewerblich tätig zu sein (Abmahnung Kanzlei Sandhage für Sachse Vertriebs GbR und Abmahnung eBay: gewerblich oder privat) sowie fehlerhafte Angaben bei Lieferfristen.
Aber Abmahnungen sind nur ein Teilbereich des Internetrechts. Denn dazu gehören u.a. auch:
IT-Verträge
Aufgrund der ständig wachsenden Bedeutung des Internets haben auch die Probleme zugenommen, die im direkten Zusammenhang mit IT-Verträgen stehen. Immer häufiger kommt es zu kostenintensiven rechtlichen Streitigkeiten, die oft durch präventive Maßnahmen vermeidbar gewesen wären.
In unserer Beratungstätigkeit stellen wir immer wieder fest, dass kleine und mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Internetvertragsrecht teilweise zu sorglos sind.
Da sich gerade aus IT-Verträgen erhebliche Haftungs- und andere Risiken ergeben können, ist das nicht unproblematisch.
Diese Sorglosigkeit ist auf beiden Seiten feststellbar – sowohl bei Auftragnehmern, als auch bei Auftraggebern.
Einerseits gibt es Webdesigner, die ihren Auftrag nicht klar genug umreißen, so dass der Auftraggeber Leistungen fordern kann, die ursprünglich gar nicht vereinbart waren. Auf der anderen Seite gibt es Website-Betreiber, die Verträge schließen, deren Risiken allein oder überwiegend auf ihrer Seite liegen.
Daher ist es ratsam, klare und rechtlich fundierte Vereinbarungen zu treffen.
Online-Handel
Der Bereich des Online-Handels steht in engem Zusammenhang mit dem Internetrecht. Da die rechtlichen Anforderungen an Shop-Betreiber immer umfangreicher werden, erhöht sich ihr Beratungsbedarf ständig.
Einerseits ist es erforderlich, dass Shop-Betreiber ihre Geschäfte vertraglich absichern. Dazu gehört nicht nur die Gestaltung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen sondern auch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Andererseits sind eine Vielzahl von Informations- und meist auch Registrierungs-Pflichten zu erfüllen, deren Nichtbeachtung zu kostenintensiven Abmahnungen und gegebenenfalls auch zu Bußgeldern führen kann.
Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, ob Werbeaussagen oder -maßnahmen sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.
Darüber hinaus ergeben sich rechtliche Probleme auch im Zusammenhang mit Shops auf eBay, Amazon etc. Daher umfasst der Bereich des Online-Handels einen wesentlichen Teil des Internetrechts.
Private Nutzung des Internets
Ebenso ist das Internetrecht selbstverständlich auch für Verbraucher von erheblicher Bedeutung. Denn die Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben können, sind vielfältig.
Insbesondere besteht eine enge Verbindung zum Online-Handel und dem Kaufvertragsrecht, denn immer mehr Verkäufe werden über das Internet abgewickelt. Daher nehmen auch rechtliche Auseinandersetzungen, die ihren Ausgangspunkt in Online-Käufen haben, zu.
Dazu gehört u.a. auch
- die evtl. vertragliche Haftung für einen eBay-Account bei unbefugter Benutzung,
- das Widerrufsrecht beim Onlinehandel oder
- eine fehlerhafte Beschaffenheitsangabe bei eBay-Verkäufen.
Darüber hinaus gibt es auch immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Telekommunikation oder bei sogenannten Abo-Fallen.
Ein erhebliches Konfliktpotential resultiert auch aus der Nutzung von Internetforen, Blogs etc.
Und nicht zuletzt sind auch Verbraucher in erheblichem Umfang von Abmahnungen betroffen.
Unsere Schwerpunkte im Internetrecht
Wir sind für Sie insbesondere in folgenden Teilbereichen des Internetrechts bzw. IT-Rechts tätig:
IT-Vertragsrecht im engeren Sinn:
- Website-Verträge
- Webdesign-Verträge
- Agenturverträge
- SEO-Verträge
- Domainkaufverträge, Domain-Sharing-Verträge
- Verträge über IT-Projekte
- Software-Überlassungsverträge
- Verträge zur Herstellung von Individualsoftware
Abwehr von Abmahnungen im Urheber und Markenrecht
Vertragsgestaltung im Online-Handel:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrungen
- Datenschutzerklärungen
- Impressums- und Informationspflichten
- Pflichtangaben unter Berücksichtigung des Warenangebotes
- Preisangaben unter Berücksichtigung der PangV
Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Sie benötigen Unterstützung bei Problemen, die das IT-Recht betreffen oder bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung berechtigter bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche? Und
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Aus diesem Grund sind wir bundesweit für Sie tätig.