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Sie haben eine Abmahnung erhalten

macBoc-Display mit mehreren CD-Covers + Button "Download" durchgestrichen

im Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht?

Vorab: Das Beitragsbild ist so nicht korrekt. Denn nicht der Download von Musiktiteln oder Filmen führt zu Rechtsverletzungen und einer Abmahnung, sondern der Upload.

Zwar ist das mittlerweile überwiegend bekannt. Aber etliche User lassen sich durch Seiten, wie „Popcorn Time“, immer noch täuschen. Denn beim Streaming von Inhalten dieser Seite werden die Dateien gleichzeitig hochgeladen. Daher haben wir es bei diesem Bild belassen, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

Aber Abmahnungen sind nicht nur auf Filesharing-Aktivitäten begrenzt. Denn sie betreffen u.a. auch das (sonstige) Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Markenrecht und Wettbewerbsrecht).

Rechtsverletzungen im Urheberrecht

Im Urheberrecht sind nach wir vor Filesharing-Abmahnungen weit verbreitet. Den Usern wird vorgeworfen, anderen Teilnehmern Filme, Musiktitel bzw. -alben oder Computerspiele unerlaubt über P2P-Netzwerke zur Verfügung gestellt zu haben. Betroffen sind hier meistens private Internetnutzer.

Ein weiterer Bereich betrifft die unerlaubte Verwendung lizenzpflichtiger Bilder. In unserer Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass Verbraucher oder Kleingewerbetreibende davon ausgehen, dass Bilder, die sie z.B. über die Google-Suche finden, problemlos weiter verwendet werden können.

Aber das ist weit überwiegend nicht der Fall!

Für die meisten dieser Bilder gelten verschiedene Lizenzen. Das trifft auch auf Bilder zu, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden. Betroffen von Abmahnungen für „Fotoklau“ sind sowohl private, als auch gewerblich tätige Internetnutzer (z.B. bei eBay-Verkäufen).

Zu den Rechtsverletzungen im Urheberrecht gehört darüber hinaus auch die unerlaubte Verwendung von Texten.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Auch dieser Bereich ist umfangreich. Aus verschiedenen Studien ergibt sich, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und die daraus resultierenden Kosten in ihrer Existenz gefährdet werden.

Auch der Katalog der möglichen Rechtsverletzungen auf diesem Gebiet ist signifikant. Er umfasst neben einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum (bzw. der Datenschutzerklärung oder der Informationspflichten) u.a. auch unzulässige Werbemaßnahmen, fehlerhafte AGB und Fehler bei Grundpreisangaben.

Insbesondere den Streitigkeiten wegen unzulässiger Werbemaßnahmen liegen sehr hohe Gegenstandswerte, die zu hohen Anwaltsgebühren führen, zu Grunde.

Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht betreffen beispielsweise folgende Sachverhalte:

Rechtsverletzungen im Markenrecht

Und auch im Markenrecht sind Abmahnungen nicht selten. Selbstverständlich dürfen Sie nicht mit dem Markennamen von Global Playern (oder anderen Markennamen) werben. Aber das wissen Sie vermutlich. Und dennoch gibt es Fallstricke, die insbesondere Privatverkäufern und Käufern nicht bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise

Die o.a. Beispiele betreffen eher einfache Sachverhalte. Und auch wenn Ihnen das vermutlich nicht so vorkommt, sind die finanziellen Forderungen in diesen Fällen vergleichsweise gering. Denn normalerweise liegen markenrechtlichen Streitigkeiten ebenfalls sehr hohe Gegenstandswerte zugrunde, die zu den o.a. Folgen (hohe Anwaltsgebühren) führen.

Auch ein Unternehmer, der sich bemüht, alle rechtlichen Fallstricke zu umgehen, kann mit einer Abmahnung im Markenrecht konfrontiert werden: Ein uns vorliegender Fall betraf ein Unternehmen, das ausschließlich lokal tätig war. Allerdings hatte es einen Namen verwendet, der bereits beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ (DPMA) registriert war.

D.h: Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie zunächst recherchieren, ob der von Ihnen gewünschte Firmenname bereits beim DPMA angemeldet wurde.

Unsere Schwerpunkte:

außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen im

  • Urheberrecht (Bilder, Filme, Texte),
  • Wettbewerbsrecht oder
  • Markenrecht (eBay-Auktionen, Online-Handel).

Vertretung in zivilrechtlichen Eilverfahren (einstweilige Verfügung) und bei Klagen (Hauptsacheverfahren).

Informationen zu Abmahnungen finden Sie auch auf einer weiteren Webseite unserer Kanzlei:

Logo der website "von wegen Abmahnung"

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten unverbindlich mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen?

Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren

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Bei einer Abmahnung müssen Sie sofort handeln! Aber behalten Sie einen kühlen Kopf ! Informieren Sie sich zunächst im Internet. Und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten oder vertreten. 

Anwaltsgebühren

Es entspricht unserer anwaltlichen Ethik, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Lösung Ihres Problems zu finden. Daher informieren wir Sie bereits beim ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. Denn bei Abmahnungen ist die Vereinbarung eines Pauschalpreises grundsätzlich möglich.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.