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Abmahnung Coty Germany GmbH

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 26.06.2023

kleine Flaschen mit Rosenblüten

Angebote von Parfüms ohne Verpackung auf eBay können zu einer Abmahnung führen 

Die Coty Germany GmbH lässt über die Rechtsanwälte Lubberger Lehment bereits seit einiger Zeit wegen des Verdachts von Markenrechtsverletzungen abmahnen.

Die Abmahnungen betreffen den Verkauf von Parfümtestern und außereuropäischen Parfümprodukten. Es geht um Markenverletzungen u.a. an den Marken Davidoff, Marc Jacobs, Joop!, Jil Sander, Vivian Westwood und Calvin Klein.

Die Abmahnung der Coty Germany GmbH

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Coty Germany GmbH betrifft den Verkauf unverpackter Parfüms durch einen gewerblichen Anbieter auf der Handelsplattform eBay. Gefordert werden:

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Anwaltskosten in Höhe von 1.379,80 EUR – unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 50.000 EUR.

Außerdem behält sich die Kanzlei Lubberger Lehment vor, im Ergebnis der geforderten Auskunftserteilung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Auf ihrer Website weisen die Rechtsanwälte Lubberger Lehment darauf hin, dass die Kanzlei im Bereich der Luxuskosmetik Parallelimporteure und Produktpiraten verfolgt. Sie wollen Strukturen und Vertriebsketten im Handel mit Imitaten und Look-Alikes aufdecken. Ihr Ziel ist es, die Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass (nicht nur) auf der Handelsplattform eBay massenhaft Imitate von Luxusmarken angeboten werden, ist ein derartiges Engagement auch zu begrüßen. Denn kein Käufer ist am Erwerb einer Fälschung interessiert.

Verkauf von Parfümtestern

Im konkreten Fall lag der Abmahnung der Verdacht des rechtswidrigen Verkaufs von Parfümtestern zugrunde. Allerdings handelt es sich bei meinem Mandanten um einen Sammler mit einer Vorliebe für seltene Düfte. Diese hat er überwiegend auf Flohmärkten erworben. Da er den Umfang der Sammlung begrenzen wollte, hat er des öfteren Teile dieser Sammlung in eBay-Auktionen zum Verkauf angeboten. Er war ordnungsgemäß angemeldet als gewerblicher Verkäufer. Und die Produktbeschreibungen waren zutreffend.

Aufgrund der Komplexität des Markenrechts und einer umfangreichen Rechtsprechung sowie des erheblichen Kostenrisikos für die Abgemahnten, sollte bei derartigen Rechtsverletzungen grundsätzlich überprüft werden, inwieweit Rechte von Markeninhabern wirklich verletzt wurden.

Da bei Markenrechtsverletzungen aufgrund des regelmäßig sehr hohen Streitwertes immer mit enormen Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen zu rechnen ist, sollte ein betroffener Verkäufer bei derartigen Abmahnungen nicht auf anwaltliche Beratung verzichten.

Einerseits droht bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Reaktion ein Gerichtsverfahren (Einstweilige Verfügung), das zu weiteren Kosten führen würde und andererseits kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Im Ergebnis einer Würdigung der Gesamtumstände lässt sich daher u.U. eine Reduzierung der Forderungen erreichen, in einzelnen Fällen auch die Zurückweisung der Abmahnung.


Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Wir sind bei Abmahnungen, im Markenrecht und im Internetrecht in Landsberg am Lech und Umgebung, aber auch bundesweit für Sie tätig.

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