Rechtliche Beratung von Online-Shops
Sowohl Dienstleistungen, die über das Internet angeboten werden, als auch der Online-Handel (E-Commerce, Internethandel) sind heute ein fester Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit. Allerdings sind mit den steigenden Online-Verkäufen in den letzten Jahren auch die rechtlichen Anforderungen an Shop-Betreiber und Dienstleister gewachsen.
Diese ergeben sich aus verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere dem
- Wettbewerbsrecht,
- Internetrecht,
- gewerblichen Rechtsschutz.
Zwischen diesen Rechtsgebieten gibt es vielfältige Überschneidungen. Denn die Rechtsnormen, die ein Online-Händler beachten muss, gehören zu mehreren Rechtsgebieten.
Daher sind die Vielzahl und die sich regelmäßig ändernden gesetzlichen Bestimmungen für einen Laien nur schwer zu durchschauen. Dazu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung zu den o.a. Rechtsgebieten.
Rechtsprechung zum E-Commerce
Denn es ist kein Zufall, dass Streitigkeiten, die das Wettbewerbsrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz betreffen, regelmäßig über alle Instanzen – bis zum BGH – geführt werden. Ein solches (sehr kostspieliges) Verfahren können sich aber nur größere Unternehmen leisten. Und diese haben meistens Rechtsabteilungen.
Daher geht es bei diesen Verfahren seltener um fehlerhafte Bestimmungen in AGB oder anderen Verträgen – diese wurden durch die Rechtsabteilungen überprüft. Gegenstand derartiger Verfahren sind häufig Streitigkeiten über Werbemaßnahmen.
Unzulässige Werbung
Die entsprechenden gesetzlichen Normen sind nur eine Grundlage, die im Einzelfall der Auslegung bedarf. Und diese kann sehr unterschiedlich sein. Denn auch die Gerichte kommen nicht immer zu einem identischen Ergebnis: In einigen der BGH-Verfahren zu Streitigkeiten über Werbemaßnahmen waren die Auffassung der beiden Vorinstanzen gegensätzlich.
Was bedeutet das für den Händler, der im E-Commerce tätig ist? Sie haben die Wahl!
- Sie können bei Ihren Werbemaßnahmen unsichere Formulierungen wählen, zu denen es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Dann riskieren Sie eine kostspielige Abmahnung. Und da ein durchschnittlicher Online-Händler nicht die Ressourcen hat, den Streit bis zum BGH zu führen, wird er – entweder schon bei der Abmahnung oder in der I. Instanz – klein beigeben.
- Oder Sie orientieren sich bei den Werbeaussagen an der Rechtsprechung des BGH oder der OLG.
Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung erheblich verringert. Denn aus der Rechtsprechung ergeben sich Tendenzen und Hinweise, die bei der konkreten Formulierung – beispielsweise einer Produktbezeichnung oder -beschreibung berücksichtigt werden sollten.
Allerdings bietet auch diese Variante keinen 100%igen Schutz vor einer Abmahnung wegen unzulässiger Werbung. Denn den gibt es nicht.
Sie möchten Ihren Online-Shop, Ihre Website oder Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc. rechtlich überprüfen lassen?
Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren
E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513
Wir sind bundesweit tätig.
Rechtssicherheit im Online-Handel
Wie oben schon ausgeführt: Einen 100%igen Schutz vor Abmahnungen gibt es bei Werbemaßnahmen nicht – aber eine Reduzierung des Risikos ist möglich.
Allerdings sind Werbeaussagen nicht die einzigen „Baustellen“ mit denen sich ein Online-Händler befassen muss. Denn er muss eine Vielzahl weiterer Gesetzesnormen beachten. Und in diesem Bereich ist eine rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bzw. geschäftlichen Webseiten möglich. Denn die betreffenden rechtlichen Bestimmungen sind zwar umfangreich (und in verschiedenen Gesetzen enthalten), aber eindeutig.
Diese Rechtsnormen betreffen teilweise das Internetrecht – und schon das stellt eine Schnittmenge aus verschiedenen Rechtsgebieten dar. Darüber hinaus sind eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete zu berücksichtigen – beispielsweise das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, AGB-Recht, das allgemeine Vertragsrecht und das Fernabsatzrecht.
Daneben müssen ggf. auch etliche gesetzliche Regelungen beachtet werden, die sich u.a. aus folgenden Gesetzen ergeben:
- Preisangabenverordnung (PAngV),
- Verpackungsgesetz (VerpackG),
- Batteriegesetz (BattG) oder
- Elektrogesetz (ElektroG).
Wenn Sie eine der o.a. Regelungen (oder andere – die Aufzählung ist nicht vollständig) nicht beachten, haben Ihre Mitbewerber oder Wettbewerbsvereine die Möglichkeit, Sie kostenpflichtig abzumahnen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind oft mit hohen Kosten verbunden und können insbesondere den Geschäftsbetrieb von kleinen oder mittelständischen Unternehmen erheblich belasten.
Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren versucht, dem Abmahnunwesen Grenzen zu setzen. Aber nach wie vor werden eine Vielzahl von Einzel-, Klein- oder mittelständischen Unternehmen durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht.
Daher ist die wichtigste Erstmaßnahme für Unternehmer, die ihre Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, die rechtliche Überprüfung der Website bzw. des Online-Shops, um Abmahnungen zu vermeiden.
Daneben ist auch die vertragliche Absicherung Ihrer Geschäfte wichtig. Dazu gehört nicht nur die Gestaltung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen sondern ggf. auch die Verwendung von AGB. Die rechtliche Absicherung Ihrer Geschäftstätigkeit im Internethandel ist von grundlegender Bedeutung für Ihren Geschäftserfolg.
Unsere Schwerpunkte im E-Commerce
Erstellung und Überprüfung der
- allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
- Angaben im Impressum
- Preisangaben unter Berücksichtigung der PangV
- vor- und nachvertraglichen Pflichtinformationen
- Pflichtangaben unter Berücksichtigung Ihres Warenangebotes.
Überprüfung Ihrer Werbemaßnahmen
Überprüfung von Webseiten (Websitecheck)
Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Selbstverständlich stehen wir den regionalen Unternehmen in Landsberg am Lech und Umgebung gern beratend und unterstützend zur Verfügung.
Aber wir sind auch bundesweit für Sie tätig.