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IT-Vertragsrecht

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IT-Vertragsrecht in Landsberg am Lech

Das IT-Vertragsrecht ist vielfältig. Denn ebenso, wie das Internet, entwickelt es sich ständig weiter. Daher resultieren aus den damit im Zusammenhang stehenden Problemen nicht selten kosten- und zeitintensive rechtliche Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Diese betreffen nicht nur klassische vertragsrechtliche Probleme (beispielsweise Gewährleistungs- und Kündigungsrechte), sondern auch urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Themen.

Aber derartige Konflikte wären oft durch präventive Maßnahmen – insbesondere durch eine Vertragsgestaltung, die sowohl den Besonderheiten des jeweiligen Projektes, als auch den Interessen beider Parteien Rechnung trägt – vermeidbar.

Allerdings stellen wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit immer wieder fest, dass kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Start-Up`s, auf Anforderungen des Internetvertragsrechts ziemlich „blauäugig“ reagieren. Denn sie vereinbaren oftmals keine oder keine klaren Regelungen. Und das ist insbesondere – aber nicht nur – problematisch, weil sich gerade aus IT-Verträgen erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

Daher ist es ratsam, klare und rechtlich fundierte Vereinbarungen zu treffen. Dazu gehören u.a. Regelungen zu

  • den Leistungspflichten des Auftragnehmers; diese sollten in einem detaillierten Pflichtenheft geregelt werden;
  • den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers – ggf. in Abstimmung mit den Details im Pflichtenheft
  • einem Test- und Abnahmeverfahren
  • evtl. erforderlichen Änderungsanforderungen (Change Request)
  • einer evtl. vorzeitigen Projektbeendigung

Typische IT-Verträge:

  • Verträge zur Erstellung einer Website
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Softwareentwicklungsverträge
  • Webdesign-Verträge
  • SEO-Verträge
  • Domain-Sharing-Verträge
  • Agenturverträge
  • Verträge über IT-Projekte
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Mitarbeiterverträge für IT-Entwickler
  • Pflege- und Wartungsverträge

Wir legen besonderen Wert auf die Erstellung von Verträgen, die individuell auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Denn durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen ist es uns möglich, Verträge vorausschauend zu entwerfen. Dadurch kann der Spielraum für evtl. spätere Auseinandersetzungen eingeschränkt werden.

Aber neben den o.a. Verträgen gehört auch der Themenkomplex des Datenschutzrechts zum Internetrecht und IT-Vertragsrecht.

Datenschutz und -sicherheit

  • Datenschutzerklärungen
  • Social Media
  • Umgang mit Kundendaten
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datensicherheitskonzepte

Darüber hinaus gibt es Überschneidungen zum

Telekommunikations- und Medienrecht:

  • Sorgfaltspflichten bei journalistisch-redaktionellen Angeboten (§ 19 MStV)
  • Jugendschutz
  • Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen

Sie haben ein Problem bei der Gestaltung bzw. Überprüfung von IT- und Softwareverträgen? Oder Sie möchten sich zu datenschutzrechtlichen Fragen beraten lassen?

Wir helfen Ihnen! Sie können uns gern kontaktieren

E-Mail senden oder Tel: 08191/6474513

Als regionaler Ansprechpartner beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragen rund um das IT-Vertragsrecht in Landsberg am Lech und Umgebung.

Aber wir sind auch bundesweit für Sie tätig.