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Haftung für eBay-Account

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 15.06.2023

mehrere Euro-Scheine, -Münzen und Centstücke -

Der BGH hat zur vertraglichen Haftung für einen eBay-Account bei unbefugter Benutzung Stellung genommen.

Unbefugte Benutzung des eBay-Accounts

Der Ehemann der Beklagten hatte ohne ihr Wissen über den eBay-Account seiner Ehefrau eine Gastronomie-Einrichtung mit einem Anfangsgebot von 1 € zum Verkauf angeboten.

Einen Tag später wurde die Auktion durch vorzeitige Rücknahme des Angebots beendet.

Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Gebot von 1.000 € der Höchstbietende. Er forderte die Beklagte zunächst auf, ihm gegen Zahlung von 1.000 € das Eigentum an der Gastronomie-Einrichtung zu verschaffen. Deren Wert gab er mit 33.820 € an. Nach erfolgloser Fristverstreichung forderte er Schadensersatz in Höhe von 33.820 €.

Strittig war die Frage, ob das Angebot von der Beklagten selbst oder ohne ihr Wissen von dem Ehemann eingestellt wurde.

Der Kläger war bereits in den Vorinstanzen mit seiner Schadensersatzforderung gescheitert. Auch die Revision blieb ohne Erfolg.

Entscheidung des BGH:

In seiner Entscheidung (VIII ZR 289/09) verweist der BGH darauf, dass auch bei Internet-Geschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind.

Das heißt: „Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger … nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen.“ (Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 84/2011)

Keine Haftung für eBay-Account

Ergänzend führt der BGH aus, dass allein die nicht sorgfältige Verwahrung der Mitgliedsdaten eines eBay-Accounts nicht dazu führt, dass das betreffende Mitglied für alle Handlungen, die ein anderer durch unbefugte Verwendung dieser Daten und ohne Wissen des Mitglieds vornimmt, haftet.

Auch die AGB von eBay, die vorsehen, dass das jeweilige Mitglied für alle Aktivitäten unter Verwendung seines Mitgliedskontos haftet, führen nach Auffassung des BGH nicht zu einer Haftung für die unbefugte Nutzung des eBay-Accounts.

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