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Computerbetrug

Computerbetrug: Mann mit Hoodie vor grünem Code

Was ist Computerbetrug + welche Strafe droht?

In den 80er Jahren zeichnete sich ab, dass einige Manipulationen, die im Zusammenhang mit Computersystemen bzw. Datenverarbeitungsvorgängen begangen wurden, nicht über den Grundtatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfasst werden konnten.

Daher wurde als neues Delikt der Computerbetrug (§ 263a StGB) in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Im Unterschied zum Betrug enthält diese Norm nicht das Merkmal der Täuschung eines Menschen. Denn es geht um das Einwirken auf einen Datenverarbeitungsvorgang. Identisch zum Grundtatbestand ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und ein Vermögensschaden.

Einwirken auf einen Datenverarbeitungsvorgang

Daten sind Informationen, die für eine automatisierte Verarbeitung in kodierter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand setzt nicht voraus, dass diese verschlüsselt sind. Unter Datenverarbeitung versteht man jeden technischen Vorgang, bei dem Daten aufgenommen und mit Programmen verknüpft werden, um Arbeitsergebnisse zu erzielen.

Die Manipulation eines konkreten Datenverarbeitungsvorganges, die zu einem verfälschten Ergebnis führt, erfüllt den Tatbestand des Computerbetrugs. Bei dieser Norm treten verschiedene Handlungsweisen an die Stelle der Täuschungshandlung beim herkömmlichen Betrug. Zu diesen Handlungsweisen gehören:

Unrichtige Gestaltung des Programms

Bei einem Programm handelt es sich um eine Arbeitsanweisung an einen Computer. Da ein Programm im weiteren Sinn vom Begrifft der Daten erfasst wird und die Verwendung unrichtiger Daten eine weitere Alternative darstellt, hat diese Variante in der Praxis wenig Bedeutung.

Unrichtige Gestaltung liegt vor, wenn das Programm absichtlich verändert wird und das zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis des Datenverarbeitungsvorgangs führt. Dazu gehören u.a. das Einfügen, Verändern oder Löschen von Code.

Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

Diese Variante umfasst eine Handlungsweise, die sich am Begriff der Täuschungshandlung beim Betrug orientiert. Dabei werden bewusst falsche oder unvollständige Informationen in den Datenverarbeitungsvorgang eingespeist, was zu fehlerhaften Ergebnissen führt.

Unbefugte Verwendung von Daten

Diese Variante bezieht sich auf die Verwendung von Daten ohne die erforderlichen Berechtigungen oder Genehmigungen.

Der häufigste Anwendungsfall betrifft die Verwendung von gestohlenen oder gefälschten Kreditkarten. Aber auch die Erlangung von Konto-und Handydaten mittels Spyware, um anschließend unter Verwendung eines TAN-Verfahrens Überweisungen von den Bankkonten vorzunehmen, erfüllt diese Tatbestandsvariante.

Sonstiges unbefugtes Einwirkung auf den Ablauf

Bei dieser Variante handelt es sich um einen Auffangtatbestand für Manipulationen, die nicht von den o.a. drei Varianten erfasst werden. Dazu gehören beispielsweise Manipulationen der Hardware.

Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs

Im Vergleich zum herkömmlichen Betrug tritt dieses Merkmal an die Stelle des Irrtums und der dadurch hervorgerufenen Vermögensverfügung. Die Manipulation muss zu einem Vermögensschaden führen.

Wie wird Computerbetrug bestraft?

Der Strafrahmen entspricht im Wesentlichen dem des „einfachen“ Betrugs, d.h. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden. Ist der Täter Mitglied einer Bande, liegt ein Verbrechen vor, für das eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt.

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Header-Bild: Tumisu