Die Durchsuchung ist nur bei Annahme eines ausreichenden Verdachts der Begehung einer Straftat gerechtfertigt.
Vage Anhaltspunkte reichen als Verdachtsgründe nicht aus.
Die Durchsuchung ist nur bei Annahme eines ausreichenden Verdachts der Begehung einer Straftat gerechtfertigt.
Vage Anhaltspunkte reichen als Verdachtsgründe nicht aus.
Polizeilich abgehörte Selbstgespräche können in einem Strafverfahren auch dann nicht verwertet werden, wenn der Abgehörte in dem Selbstgespräch einen Mord offenbart. Denn es besteht ein Beweisverwertungsverbot.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen