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Schweigen des Angeklagten

Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ stellt einen zentralen Bestandteil des Strafverfahrensrecht dar. Denn ein Angeklagter darf schweigen.

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 12.08.2023

Kategorisiert in Strafrecht