Verteidigungsansätze: Bilder im Cache, keine eindeutigen Feststellungen zum Alter der abgebildeten Personen.
Das Verfahren wurde gem. § 153a StPO eingestellt.
Schlagwort: Strafzumessung
Strafrecht: Der lange Weg zur Gerechtigkeit
Strafrecht: + Gerechtigkeit: Das unerlaubte sich verschaffen von Fentanyl-Pflastern vs. medizinisches Erfordernis einer Schmerztherapie
Schweigen des Angeklagten
Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ stellt einen zentralen Bestandteil des Strafverfahrensrecht dar. Denn ein Angeklagter darf schweigen.