Keine Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsvertrag
Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsvertrag, wenn sich nachträglich eine Kündigung als wirksam erweist
Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsvertrag, wenn sich nachträglich eine Kündigung als wirksam erweist
Im Jahr 2019 gab es einige wichtige Urteile des BAG zu arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkten. Dabei ging es um die Themen Urlaub, Arbeitszeit, Befristung, Freistellung und Kündigungszugang.
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 29.01.16, Az.: 4 Sa 849/15, über eine Klausel zu Arbeitszeit und Gehalt im Arbeitsvertrag:entschieden.
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.05.16, 4 Sa 350/15, die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen. Die Kündigung war rechtmäßig erfolgt.
Eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung einer Arbeitskollegin kann auch bei langer Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt sein.