Tel: 081916474513 oder E-Mail senden

Telefonwerbung Einwilligung

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 15.06.2023

Hand mit Handy

Eine vorformulierte Einwilligung zur Telefonwerbung ist unwirksam, wenn diese zu allgemein und unbestimmt formuliert ist.

OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, 6 U 218/08 

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nur nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen zulässig (§ 7 UWG). Daher nutzen einige Unternehmen vorformulierte Erklärungen, die der Kunde lediglich unterschreiben bzw. bestätigen muss. Häufig enthalten diese aber nur pauschale Angaben: z.B. das Einverständnis, telefonisch über weitere Angebote des Anbieters oder eines Dritten informiert zu werden.

Mit dem o.a. Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass eine solche Erklärung inhaltlich für den Kunden transparent sein muss. Denn der Kunde muss erkennen können, welche Art der Werbung er von wem erhalten wird.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Einwilligungserklärung unwirksam. Und im Ergebnis dessen sind die Werbeanrufe rechtswidrig. Das gilt auch, wenn der Verbraucher die Klausel akzeptiert hat.

Das Gericht stellt weiterhin fest, dass bei fehlender Transparenz der Erklärung auch die Möglichkeit, dass der Kunde seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann, nicht zu einer wirksamen Einwilligungserklärung führt.

Eine Opt-In-Erklärung muss sorgfältig formuliert werden.

Zwar hat ein Werbeunternehmen Interesse daran, eine möglichst umfassende Einwilligung der Kunden zu erhalten. Aber die Gefahr der Unwirksamkeit einer solchen Erklärung wegen fehlender Transparenz ist fließend. Darüber hinaus kommt es auf den Einzelfall an. Daher sollten Sie für die Formulierung derartiger Klauseln rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Telefonwerbung Einwilligung: Update

Bei der Einwilligung in Telefonwerbung müssen auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachtete werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat mit Urteil vom 29.10.2019, 1K 732/19 entschieden, dass auch das Double-Opt-In-Verfahren zukünftig als Nachweis für die Einwilligung in Telefonwerbung nicht mehr ausreicht.

Weitere Hinweise dazu finden Sie in dem Beitrag „Opt-in bei Telefonwerbung„.

Das könnte auch interessant sein...