Verteidigung im Jugendstrafrecht
Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich teilweise von der Verteidigung im Erwachsenenstrafrecht: Der Erziehungsgedanke durchzieht als übergeordnetes Prinzip das gesamte Jugendstrafrecht.
Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich teilweise von der Verteidigung im Erwachsenenstrafrecht: Der Erziehungsgedanke durchzieht als übergeordnetes Prinzip das gesamte Jugendstrafrecht.