Der Grundsatz „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ stellt einen zentralen Bestandteil des Strafverfahrensrecht dar. Denn ein Angeklagter darf schweigen.
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Schweigen des Angeklagten
Beschlagnahme des Facebook-Account
Eine ungewöhnliche Maßnahme sollte in einem Strafverfahren zu Erkenntnissen führen: Ein Richter hat die Beschlagnahme des Facebook-Accounts eines Angeklagten angeordnet.
Wohnungsdurchsuchung: Tatverdacht
Die Durchsuchung ist nur bei Annahme eines ausreichenden Verdachts der Begehung einer Straftat gerechtfertigt.
Vage Anhaltspunkte reichen als Verdachtsgründe nicht aus.