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Beweisverwertungsverbot

Polizeilich abgehörte Selbstgespräche können in einem Strafverfahren auch dann nicht verwertet werden, wenn der Abgehörte in dem Selbstgespräch einen Mord offenbart. Denn es besteht ein Beweisverwertungsverbot.

Veröffentlicht am

Aktualisiert: 12.08.2023

Kategorisiert in Strafrecht